Rundfunkbeitrag, KFZ, Betriebsstätte u.a.?

2 Antworten

Frage 1: Für deinen PKW musst du seit 2013 einen Drittel Rundfunkbeitrag zahlen. So wäre die gesetzliche Regelung und so müsstest du das angeben, wenn du ehrlich sein und keinen Betrug begehen willst. In den Jahren vorher gab es noch die Rundfunkgebühr. Da müssten sie dir nachweisen, dass in deinem Auto ein Autoradio drin war, was sie nicht können.

Wie ehrlich du sein willst, musst du mit dir selbst ausmachen und danach entscheiden, welches Risiko du gehen willst. Jedenfalls ist keine Verjährung eingetreten.

Frage 2: Das Studio in eurem neuen Haus ist dann im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts eine Betriebsstätte, für die gesondert ein Drittel Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Dafür ist dann das Auto nicht mehr gesondert beitragspflichtig.

Melde also das Auto befristet bis Ende August 2020 an und das Studio als Betriebsstätte ab September. Übrigens kannst du die in diesem Jahr gezahlten Rundfunkbeiträge dann als Betriebsausgaben bei der Steuer ansetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
womit ich als Einzelunternehmer (Fotograf) trotz der Betriebsstätte in dieser Wohnung keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss

Das stimmt zur Hälfte. Die Betriebsstätte kann man befreien lassen, wenn sie innerhalb der Wohnung liegt, für die bereits die Rundunkgebühr bezahlt wird. Sollte man aber ein KFZ haben, das zumindest teilweise geschäftlich genutzt wird, dann ist für dieses ein Drittelbetrag, also 5,83€ im Monat noch zu zahlen.

was ich auf dem Antwortbogen unter "Beitragspflichtiges Kraftfahrzeug" bei "seit wann" angeben soll

Am besten die Wahrheit. Alles andere wäre Betrug.

In zwei Wochen beziehen meine Frau und ich unser Haus, in dem ich auch ein Fotostudio haben- und dementsprechend auch Kunden empfangen werde. Ändert sich dann etwas in Hinsicht auf den Rundfunkbeitrag?

Warum sollte es? Die Regelungen des Rundfunkbeitrags sind bundesweit gleich.


edgarwallace86 
Beitragsersteller
 02.08.2020, 16:07

Es hätte ja sein können, dass ich in einem Haus andere Beiträge fällig sind. Also muss ich jetzt definitiv das Datum meiner Gewerbeanmeldung von vor 9 Jahren angeben? Gibts da nicht auch eine Verjährung? Ohne mich jetzt in Ausreden winden zu wollen, war mir nie bekannt, dass ich als Unternehmer einen zusätzlichen KFZ-Beitrag entrichten muss. Die Infos in dem Brief habe ich das erste Mal erhalten. Die ersten Jahre habe ich kaum Umsätze mit meinem Gewerbe gefahren. Nicht wirklich fair, aber das war die GEZ bzw. der Rundfunkbeitrag nie.

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Renick  02.08.2020, 16:22
@edgarwallace86
Es hätte ja sein können, dass ich in einem Haus andere Beiträge fällig sind

Nein. Der Rundfunkbeitrag kennt nur "Haushalte", und ob diese in einem Haus oder einer Wohnung sind ist egal.

Gibts da nicht auch eine Verjährung?

Der Beitragsservice berechnet nach eigenenn Angaben nur bis 2016 zurück. Von der Verjährung her wäre aber länger zurück möglich.

Also muss ich jetzt definitiv das Datum meiner Gewerbeanmeldung von vor 9 Jahren angeben?

Ich weiß es nicht, es kommt ja auf den genauen Sachverhalt an. Möglicherweise hast du am Anfang das Auto nie geschäftlich benötigt. Du musst selber entscheiden, was du einträgst. Aber bitte hab Verständnis, dass ich niemandem zum Betrug animieren möchte.

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gorbi210  02.08.2020, 17:51
@edgarwallace86

Verjährung kommt bei sog. "hinterzogenen Rundfunkbeiträgen" erst nach 10 Jahren in Betracht.

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