Rundfunkbeitrag, KFZ, Betriebsstätte u.a.?
Frage 1:
Gestern ist nach Jahren nochmal ein Formular des Beitragsservice in unsere Wohnung geflattert. Es geht um Betriebe, Unternehmen und Selbstständige. Ich wohne mit meiner Frau seit 5 Jahren in einer Wohnung und wir bezahlen bereits im Quartal 17,50 Euro, womit ich als Einzelunternehmer (Fotograf) trotz der Betriebsstätte in dieser Wohnung keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss. Das müsste ja stimmen, korrigiert mich aber, wenn dem nicht so ist.
Nun geht es mir explizit um mein Kraftfahrzeug. Meine Frau fährt ein PKW privat und ich ein weiteres sowohl gewerblich als auch privat und ohne 1% Regelung, da ich mehr privat als geschäftlich damit unterwegs bin.
Ich habe seit 2011 mein (Klein-) Gewerbe wobei ich erst seit August 2018 komplett selbstständig bin. In den Jahren habe ich aber immer PKWs gefahren. Nun frage ich mich, was ich auf dem Antwortbogen unter "Beitragspflichtiges Kraftfahrzeug" bei "seit wann" angeben soll. Die vollen 9 Jahre? Seit 2018? Was ist hier sinnvoll und rechtlich machbar.
Frage 2:
In zwei Wochen beziehen meine Frau und ich unser frisch renoviertes Haus in dem ich auch ein Fotostudio haben- und dementsprechend auch Kunden (Pass-, Bewerbungsfotos etc.) empfangen werde. Ändert sich dann etwas in Hinsicht auf den Rundfunkbeitrag?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen, vor allem die erste, beantworten kann.
Viele Grüße
Ben
2 Antworten
Frage 1: Für deinen PKW musst du seit 2013 einen Drittel Rundfunkbeitrag zahlen. So wäre die gesetzliche Regelung und so müsstest du das angeben, wenn du ehrlich sein und keinen Betrug begehen willst. In den Jahren vorher gab es noch die Rundfunkgebühr. Da müssten sie dir nachweisen, dass in deinem Auto ein Autoradio drin war, was sie nicht können.
Wie ehrlich du sein willst, musst du mit dir selbst ausmachen und danach entscheiden, welches Risiko du gehen willst. Jedenfalls ist keine Verjährung eingetreten.
Frage 2: Das Studio in eurem neuen Haus ist dann im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts eine Betriebsstätte, für die gesondert ein Drittel Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Dafür ist dann das Auto nicht mehr gesondert beitragspflichtig.
Melde also das Auto befristet bis Ende August 2020 an und das Studio als Betriebsstätte ab September. Übrigens kannst du die in diesem Jahr gezahlten Rundfunkbeiträge dann als Betriebsausgaben bei der Steuer ansetzen.
womit ich als Einzelunternehmer (Fotograf) trotz der Betriebsstätte in dieser Wohnung keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss
Das stimmt zur Hälfte. Die Betriebsstätte kann man befreien lassen, wenn sie innerhalb der Wohnung liegt, für die bereits die Rundunkgebühr bezahlt wird. Sollte man aber ein KFZ haben, das zumindest teilweise geschäftlich genutzt wird, dann ist für dieses ein Drittelbetrag, also 5,83€ im Monat noch zu zahlen.
was ich auf dem Antwortbogen unter "Beitragspflichtiges Kraftfahrzeug" bei "seit wann" angeben soll
Am besten die Wahrheit. Alles andere wäre Betrug.
In zwei Wochen beziehen meine Frau und ich unser Haus, in dem ich auch ein Fotostudio haben- und dementsprechend auch Kunden empfangen werde. Ändert sich dann etwas in Hinsicht auf den Rundfunkbeitrag?
Warum sollte es? Die Regelungen des Rundfunkbeitrags sind bundesweit gleich.
Es hätte ja sein können, dass ich in einem Haus andere Beiträge fällig sind
Nein. Der Rundfunkbeitrag kennt nur "Haushalte", und ob diese in einem Haus oder einer Wohnung sind ist egal.
Gibts da nicht auch eine Verjährung?
Der Beitragsservice berechnet nach eigenenn Angaben nur bis 2016 zurück. Von der Verjährung her wäre aber länger zurück möglich.
Also muss ich jetzt definitiv das Datum meiner Gewerbeanmeldung von vor 9 Jahren angeben?
Ich weiß es nicht, es kommt ja auf den genauen Sachverhalt an. Möglicherweise hast du am Anfang das Auto nie geschäftlich benötigt. Du musst selber entscheiden, was du einträgst. Aber bitte hab Verständnis, dass ich niemandem zum Betrug animieren möchte.
Verjährung kommt bei sog. "hinterzogenen Rundfunkbeiträgen" erst nach 10 Jahren in Betracht.
Es hätte ja sein können, dass ich in einem Haus andere Beiträge fällig sind. Also muss ich jetzt definitiv das Datum meiner Gewerbeanmeldung von vor 9 Jahren angeben? Gibts da nicht auch eine Verjährung? Ohne mich jetzt in Ausreden winden zu wollen, war mir nie bekannt, dass ich als Unternehmer einen zusätzlichen KFZ-Beitrag entrichten muss. Die Infos in dem Brief habe ich das erste Mal erhalten. Die ersten Jahre habe ich kaum Umsätze mit meinem Gewerbe gefahren. Nicht wirklich fair, aber das war die GEZ bzw. der Rundfunkbeitrag nie.