Ich hatte laut Foren gelesen, dass eine Nachzahlung nicht mit Hartz 4 verrechn3t werden würde weil das Zuflussprinzip nicht gilt.
Ich frage nun hier mal nach.
Folgende Konstellation. Eine Person welche 9 Monate lang Hartz 4 bezogen hatte und im Anschluss danach bereits 2 Monate die gesetzliche Rente bezieht bekommt nun eine Rentennachzahlung der privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Wird diese Nachzahlung mit der damaligen Zeit verrechnet oder stimmt es, dass nichts berechnet wird da der Zufluss nicht während des Hartz 4 Bezugs stattfand?
Wäre toll wenn hier welche sind die wirklich genaueres wissen und nicht spekulieren oder aus nichtgönnerischer Sicht Ihre persönliche Ansicht mitteilen. LG