Muss ein Privatweg in beide Richtungen gekennzeichnet werden?
Hallo,
hinter meiner Wohnung verläuft ein Privatweg, der zum Grundstück gehört. Der Weg ist zur Straße hin mit einer Kette und einem Schild abgesperrt. Die andere Seite geht aufs Feld hinaus, wo normalerweise niemand läuft. Aber durch den Schnee tummeln sich jetzt ganze Touristenmassen auf dem Feld zum Schlittenfahren und benutzen dann den Privatweg als Abkürzung zur Straße.
Bin ich verpflichtet, die andere Seite des Weges auch noch abzusperren oder müsste die Kette auf der Straßenseite ausreichen?
2 Antworten
Die Fremdnutzer können nicht erkennen, dass der Durchgang VERBOTEN ist (eine Kennzeichnung als Privatweg würde mir persönlich nicht ausreichen).
Mit einem Hinweis auf den Privatweg kommst Du m.E. nicht um die Räum- und Streupflicht herum und bist somit haftbar zu machen. Bei einem eindeutigen Begehungsverbot bleibt es Dir überlassen.
Wenn man von der einen Seite nicht sehen kann, dass es ein Privatweg ist, dann nutzt man den Weg natürlich. Sprich: Wenn Du nicht willst, dass da die Leute durchlaufen, musst Du von beiden Seiten beschildern/sperren.