Muss ein Privatweg in beide Richtungen gekennzeichnet werden?

2 Antworten

Die Fremdnutzer können nicht erkennen, dass der Durchgang VERBOTEN ist (eine Kennzeichnung als Privatweg würde mir persönlich nicht ausreichen).

Mit einem Hinweis auf den Privatweg kommst Du m.E. nicht um die Räum- und Streupflicht herum und bist somit haftbar zu machen. Bei einem eindeutigen Begehungsverbot bleibt es Dir überlassen.

Wenn man von der einen Seite nicht sehen kann, dass es ein Privatweg ist, dann nutzt man den Weg natürlich. Sprich: Wenn Du nicht willst, dass da die Leute durchlaufen, musst Du von beiden Seiten beschildern/sperren.