Kann man mich aus dem Praktikum nach Hause schicken?

Hi,

Ich bin 15 Jahre mache grade meine 3 wöchiges Schülerpraktikum 2 Wochen sind schon vorbei. Mein Betreuer im Praktikum gibt mir manchmal Aufgaben auf die ich immer sofort mache. Aber ich habe z.b. Keine do Liste oder mir würde auch Irgendwie nicht gesagt das ich manche Aufgaben immer übernehmen soll. Deshalb sitze ich von den 6 St so ca. 3-4 Stunden nur rum und mache nichts in dieser Zeit habe ich Anfangs aus Höflichkeit immer nichts gemacht aber mittlerweile schaue auf mein Handy.

Und keiner sagt was aber heute kam ein Kollege zu mir und hat sich voll aufgeregt das ich auf mein Handy schaue und das bei der Kaffeemaschine keine Tassen mehr waren dabei wusste ich 1. Gar nicht das ich das machen sollte und das da keine mehr sind weil ich kein Kaffee trinke aber er fragte voll Respektlos und so ob ich blind bin und alles.

Und dieser Arbeiter war schon die ganze Zeit voll unfreundlich z.b hat sich jeder bei mir vorgestellt und er hat mich gar nicht beachtet und so. Aufjeden Fall hat er mir dann gedroht das wenn ich mich am Montag nicht anstrenge das er mich nach Hause schickt. Wenn er das ernst meint wird das wahrscheinlich passieren, weil ich ja alles mache was mein Betreuer mir sagt aber ich weiss solche Sachen wie mit der Kaffeemaschine ja nicht.

Deshalb wollte ich fragen ob er das überhaupt kann und darf das er mich nach Hause schickt und wie ich drauf reagieren soll?

LG

Rechte, Rechtslage
Darf die Schule ein Praktikum verbieten?

Hallo,

Ich besuche aktuell die 12. Klasse einer Gesamtschule und uns wurde von der Schule ein Pflicht Praktikum aufgelegt.

Da ich nach meiner Schullaufbahn ein Studium bei der Polizei NRW absolvieren möchte wollte ich also nun ein Praktikum bei der Polizei machen.

Die Organisatoren unserer Schule hatte Anfang des Schuljahres angekündigt, dass wir uns einen Zeitraum selber aussuchen dürfen und sobald wir den Platz haben eine Bescheinigung für eine Beurlaubung bekommen.

Als ich also nun bei der Polizei angerufen habe und einen festen Platz für den Zeitraum vom 8. März bis 12. März bekommen habe (zusammen mit einer E-Mail in der gefragt wurde ob der Termin passen würde) sprach ich mit unserer Organisatorin und klärte die ganze Sache ab ob der Zeitraum okay wäre. Sie versicherte mir daraufhin, dass der Zeitraum in Ordnung sei, woraufhin ich der Polizei eine kurze Rückmeldung gab.

Unsere Organisatorin gab mir ein paar Zettel mit die ich ausfüllen sollte und als ich die fertigen Zettel wieder mit in die Schule brachte versicherte sie mir nochmals dass der Zeitraum okay wäre und ich mir bei meinem Stufenleiter eine Urlaubsbescheinigung beschaffen sollte.

Mein Stufenleiter erklärte mir daraufhin dass es nicht möglich sei, da wir zu der Zeit eine Klausur schreiben würden (obwohl unsere Organisatorin sagte, dass es egal sei und wir die dann nachschreiben würden). Unser Stufenleiter hat jedoch generell keine Ahnung wie die Praktikas bei und geplant sind da er dafür nicht zuständig ist, allerdings darf nur er die Beurlaubung austeilen.

Jetzt meine Frage😅

Darf mein Stufenleiter mir das Praktikum zu dem Zeitraum rechtlich gesehen verweigern? Ein Kollege von mir meinte letztens er habe gelesen die Schule dürfte ein Praktikum nicht verweigern wenn es Zukunfts relevant sei... Außerdem habe ich mich ja bereits mehrfach versichert gehabt ob der Zeitraum in Ordnung sei

Bei der Polizei anzurufen um abzusagen und nach 5 Wochen Wartezeit auf die Zettel für die Urlaubsbescheinigung (aufgrund der Unorganisation meiner Schule) wäre sehr peinlich und könnte mir eine spätere Bewerbung für einen Studienplatz versauen.

Falls sich jemand mit den Rechten auskennt wäre es auch nett wenn es jemand mit Paragraph aus dem Gesetzbuch nennen könnte damit ich etwas Handfestes habe✌️

Sorry für den langen Text und danke an alle Rückmeldungen

-Mfg

Schule, Polizei, Recht, Rechte, Praktikum, Ausbildung und Studium

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