Sollte ich zur Vorladung mit oder ohne Rechtsanwalt gehen?

Hallo liebe Gutefrage.net Community,

letzten Samstag ist uns etwas äußerst unerwartetes passiert, was mich schon die ganze Woche lang ohne Ende beschäftigt.
Als ein Freund und ich in der Nacht auf dem Weg zu einer Freundin waren, begegneten wir zivile Polizisten, die sich ein Fahrrad angeschaut haben.
Ein paar Meter weiter liefen uns zwei Mitschüler entgegen, zu denen wir hin gelaufen sind, um sie zu begrüßen.
Plötzlich kam ein Mann der ein Foto von uns gemacht hat, und meinte, dass er damit zur Polizei gehen würde.
Da wir überhaupt nichts gemacht haben, dachten wir uns gar nichts dabei, verabschiedeten uns von unseren Mitschülern und liefen weiter.
Als wir etwa 15 Meter Abstand zu ihnen hatten, schrie der Mann plötzlich: "Hilfe, Polizei!" Wir schauten zurück und sahen, wie die beiden den Mann geschlagen haben, und ihm sein Handy aus der Hand gerissen haben.
Plötzlich kam ein Polizist aus einer Seitenstraße auf uns zu gerannt, und verhaftete uns. Die anderen beiden wurden später auch verhaftet, und wir wurden für etwa 5 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten.
Währenddessen kam nur einmal ein Beamter rein um einen Alkoholtest zu machen. Da ich überhaupt gar nichts getrunken hatte oder so , wird dieser wohl auch 0 Promille angezeigt haben.
Morgens wurden wir dann wieder entlassen, mit der Beschuldigung: Raub.

In der Zeitung habe ich dann später gelesen, dass der Mann scheinbar die Polizei angerufen hatte, da er eine Gruppe Jugendlicher beim Manipulieren eines Fahrradschlosses sah.
Scheinbar hat der Mann gedacht, dass wir diese Personen waren.

Nun habe ich eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung bekommen.

Meine Frage ist nun, ob ich dort ohne Rechtsanwalt erscheinen sollte, oder aber mit einem Rechtsanwalt?

Mein Kumpel und ich haben damit überhaupt gar nichts zutun!
Die zwei die den Mann geschlagen haben, werden auch sagen dass wir nichts damit zutun hatten, haben sie uns in der Schule gesagt.

Hätten wir etwas gemacht, würden wir es einsehen wenn wir bestraft werden.
Aber total unschuldig möchten wir nicht bestraft werden.

Ich würde mich freuen, wenn ihr möglicherweise über eure Erfahrungen berichtet, oder mir Tipps gebt, was ich am besten machen kann.

Über eine Antwort von euch, würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Dennis :-)

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Muss der Vermieter oder ich das neue Türschloss bezahlen?

Halloooo ich brauche mal jemanden, der sich rechtlich etwas auskennt oder selbst schonmal in der Situation war. Ich bin Anfang des Jahres in meine erste eigene Wohnung gezogen, für diese habe ich zwei Schlüssel bekommen. In meiner Wohnung wurde nie geraucht, nicht ein einziges mal und ich habe auch keine "gefährlichen Kerzen" und trotzdem habe ich vor kurzem ein Brandloch in meinem neuen Sofa gefunden. Was ja eigentlich nicht angehen kann. Zwei Tage vorher abgesaugt, da fällt einem sowas auf. Naja jedenfalls habe ich, auch wenn glücklicherweise nichts fehlt, das Gefühl, dass jemand in meiner Wohnung war, bzw ich kann es mir nicht anders erklären. Weil es von niemandem sein kann, wie schon gesagt. Naja , habe meine Vermieter angerufen, die sagen natürlich dass nie ein Schlüssel verloren gegangen ist und die auch keinen mehr haben. Nun habe ich aber gehört und auch gelesen, dass man immer 3 Schlüssel für ein schloss bekommt. Das heißt also, dass es einen geben muss. Meine Vermieter lassen mir ein Sicherheitsschloss einbauen. Dennoch muss ich die Kosten für ein normales schloss übernehmen und die übernehmen nur die zusatzkosten die eben drauf kommen weil es ein Sicherheitsschloss ist. Nun ist aber meine frage - wenn es wirklich immer drei Schlüssel gibt, ist es dann überhaupt rechtens, dass ich das Theater nun ausbügeln und wohl größtenteils bezahlen muss? Schließlich habe ich keinen Schlüssel verloren und bin für die Situation nicht verantwortlich. Und ich möchte bitte wirklich nur das wissen. Nach logischen Erklärungen habe ich schon genug gesucht , es gibt keine, außer meine Katze raucht heimlich. Danke im voraus !

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