Hallo, wir sind im Juli 2014 in unsere erste Wohnung gezogen. Schon mal vorweg: Ja, wir waren jung, naiv und hätten uns vorher viel mehr informieren müssen.
Nun zum Thema: Unserer Vermieterin gehört das Haus, also auch unsere Wohnung, die sie selbst an uns vermietet. Sie arbeitet als Immobilienmaklerin. Zusätzlich zur Kaution hat sie auch Provision verlangt. Im Nachhinein ist uns aufgefallen, dass wir keinen Maklervertrag oder sonstiges unterzeichnet haben.
Wir hatten uns im Sommer darauf geeinigt, ihr die Provision mit zwei Überweisungen zu geben. Diese Woche schrieb sie uns, dass ihr beim Überprüfen der Unterlagen aufgefallen ist, dass sie nur einen Teil der Provision erhalten hat. Das stimmt auch, laut Online Banking ist nur ein Teil auf ihr Konto gegangen.
Jetzt die Frage: Darf sie als Eigentümerin überhaupt Maklerprovision verlangen? Wenn nein, dürfen wir das bereits gezahlte Geld wieder zurückverlangen? Wie reagieren wir am besten? Wir haben uns heute auch beim Mieterschutzbund angemeldet und auch für den Mietrechtschutz, also würden wir uns auch da noch zusätzlich beraten lassen.
Danke schon mal!