Privatverkauf: Käufer behauptet Artikel sei nun defekt?

Hallo miteinander,

habe am Montag 16.03. meine Playstation 4 über willhaben.at verkauft.

Das Gerät ging bei mir noch einwandfrei. Hab diese noch auf Werkseinstellungen zurückgesetzt bis der Käufer kam.

Hab alles in eine Tasche gepackt & der Käufer holte das Gerät inkl. Zubehör ab.

Am 17.03. schrieb er mir, dass die Playstation kein Spiel startet und ständig abstürzt.

Hab Ihm darauf geschrieben das ich es sehr komisch finde, da bei mir alles einwandfrei funktioniert hat.

Darauf hin kam von Ihm wieder, dass sie die Spiele nur bis 50% lädt und sich dann alles aufhängt.

Ich antwortete Ihm dann, er soll doch versuchen das Gerät nochmals neu aufzusetzen.

Er darauf hin, Er wirds versuchen.

Gestern kam die Nachricht, er glaubt mir, dass sie bei mir funktioniert hat, aber sie geht nicht und er würde mir anbieten, dass ich das Gerät für 190,- zurücknehme und wir gehen in Frieden.... (Ich hab sie Ihn für 230,- verkauft.)

Muss ich das Gerät zurücknehmen????

PS: Hab klar & deutlich in der Anzeige dabei stehen, dass ich keine Garantie od. Gewährleistung darauf gebe & es keine Rücknahme besteht. (Unterbei der Text, den ich in der Anzeige stehen hatte)

"Da es sich um ein Privatverkauf handelt, gibt es keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung nach neuem EU-Recht. Rücknahme, Umtausch, Garantie, Haftung oä. werden ausgeschlossen."

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!!!!

Liebe Grüße Julian

Handy, Smartphone, Privatverkauf, Rückgaberecht, Defektes Gerät
Privater Motorrad Verkauf?

Hallo, ich weiß nicht weiter, bin am ende und hoffe jemand kann mir helfen.

Ich habe vor 4 Tagen meine KTM privat verkauft. 2 Tage danach schreibt mich der Käufer an, dass er damit gefahren ist und dabei die Kette gerissen ist und dadurch das Getriebe kaputt ist. Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.

Im Vertrag steht folgendes:

Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel- haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer meinte zu mir, weil es fahrlässig war muss ich die Reperatur bezahlen, doch ich bin mir sicher, dass die Achse fest war und an der Kette habe ich auch nie einen Defekt bemerkt.

Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat und habe sogar Angst, dass ich mir einen Anwalt besorgen muss. (Ich habe auch mal bei einem Bekannten gefragt ob das überhaupt geht, dass deswegen die Kette reißt und er meinte nein)

Falls jemand Erfahrung hat oder sich damit auskennt bitte schreibt mir, ich freue mich über jede Antwort!

Ich bin im Recht 92%
Ich muss die Reparatur bezahlen 8%
Schadensersatz, Recht, Privatverkauf, Auto und Motorrad

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