Liebe hilfreiche "Fragegemeinde",
erst im vorigen Jahr zog ich in ein schönes Mehrfamilienhaus in eine ländliche Stadt, wo es mir auch von Anfang an sehr gut gefallen hat. Alle Bewohner des Hauses sind Mieter. Doch nicht mit allen Nachbarn hier verstehe ich mich "gleich gut" ...
Sehr ärgerlich war für mich, als ich vor einigen Monaten feststellen musste, dass eine (sehr neugierige) Nachbarin ihre Nachbarn (u. die "Umgebung") von ihrem Balkon aus mit einer (versteckten) "Videoüberwachungskamera" filmt!
Die Videoüberwachungskamera filmt vor allem in Richtung unseres "Garagenhofes" von ihrem Balkon aus (hinter dem Haus): alle Leute die den "rückwärtigen Hauseingang" unseres Hauses benutzen, werden so von ihr automatisch "gefilmt".
Einmal "entdeckt", gab sie als "Begründung" für diese "Maßnahme" an, dass "ihr Auto des öfteren schon mal "beschädigt" worden wäre ...! (es steht oft direkt vor ihrem Balkon vor ihrer Garage (allerdings frage ich mich dann, warum sie das Auto nicht öfter (nachts) einfach in die Garage stellt, sofern das überhaupt" stimmen" sollte, mit ihrer "Behauptung"?!)).
Die größte Frechheit von dieser Nachbarin aber war, dass sie vorher noch kühn behauptet hatte, "andere Nachbarn würden SIE von deren Balkonen aus filmen!". (wofür es allerdings nie "Beweise" gab! - Im Ggs. zu "ihrem eigenen Filmen"!).
Nun hat sie Jemandem aus dem Haus vorgeworfen, ihr "des öfteren bei ihrem Audi die Luft aus den Reifen gelassen" zu haben", u.ä. (!) (was Derjenige bestreitet). Sie hat ihn "angezeigt" bei der Polizei u. behauptet, durch ihre "Videoüberwachungskamera" (mit "Nachtsicht"- Funktion!) entsprechende "Beweise" zu haben.
Hierzu die 1. Frage: darf eine solche "Videoaufnahme" in einem solchen Fall überhaupt als "Beweismittel" "zugelassen" werden bei der Polizei/ vor Gericht?! - Denn:
hier die 2. Frage: ist es überhaupt "ERLAUBT", unter solchen "alltäglichen" Umständen eine "Videoüberwachungskamera" auf seinem Balkon zu "installieren", die die Nachbarn (u. andere Personen in deren "Video- Radius") filmt?! (kann ICH mir - ehrlich gesagt - NICHT vorstellen!).
Natürlich gefällt MIR (u. anderen Nachbarn) diese "einseitig- eigenmächtige Überwachungsmaßnahme" dieser Dame (u. dessen Lebensgefährten) überhaupt nicht! Mir ist das sehr unangenehm. (einigen Nachbarn ist es aber auch "egal").
Doch diese "Nachbarin" stört mein Unbehagen über ihre "Überwachung" überhaupt nicht! Und so wird "weitergefilmt" ...
Nun meint sie, sie hätte jetzt sogar - durch diese "Kameraaufzeichnungen" gegen MICH "belastendes Material"! (was das "sein könnte", sagt sie aber nicht. Ich kann es mir auch nicht "erklären" ... Aber möglicherweise will sie mich jetzt damit "erpressen"?! ("darf" sie das überhaupt - unter solchen Umständen?!)).
Den (schlecht erreichbaren) Vermieter scheint das aber alles überhaupt "nicht zu kümmern". Nun habe ich ihm einen Brief dazu geschrieben, der aber noch nicht beantwortet wurde ...
Die FRAGE ist also hier, ob diese Nachbarin die Videoüberwachungskamera überhaupt so aufstellen darf, dass "Nachbarn" (u. "Besucher" des Hauses, u.a.) dadurch gefilmt werden können!?
Denn es ist doch noch nicht mal der POLIZEI (überall) - zumindest "ohne besonderen Grund" (?) - erlaubt, mit Videoüberwachungskameras die "Gegend zu filmen", im "Öffentlichen Raum", oder?!
Wenn überhaupt, dürfte daher die "Außenbereiche" (u. Innenbereiche?) des Hauses doch nur der Vermieter mit derartigen "Überwachungseinrichtungen" versehen, oder?!
Ansonsten "dürfte" doch theoretisch jeder ("überall"?) Überwachungskameras aufstellen, um "seine Mitmenschen zu beobachten", oder?! (u. DAS kann ich mir nun wahrlich NICHT vorstellen!).
Daher müsste man dieser Dame doch das Aufstellen dieser "High- Tech- Überwachungskamera" zur "Beobachtung ihrer Nachbarn" VERBIETEN können, oder?!
Ist dieses "Überwachen" ihrer "Umgebung" von dieser (Frechen) Nachbarin daher nicht eher eine nicht zulässige, "selbstherrlich- anmaßende Maßnahme", die man ihr verbieten können müsste?!
Daher: Was müsste man dafür tun, damit diese Nachbarin das "filmen" ihrer Nachbarn unterlässt?! Wie kann man es ihr VERBIETEN?!
Kann man diese Nachbarin evtl. sogar (bei der Polizei) "ANZEIGEN" wegen ihrer "Illegalen (?) Filmerei"?!
Denn es ist doch zumindest äußerst UNÜBLICH, dass auf diese Weise Nachbarn ihre Nachbarn "überwachen", oder?! (habe ich bei Anderen jedenfalls noch nicht gehört, dass das "gemacht wird"/ "gemacht werden darf"!). - Man darf doch noch nicht mal mit seinem Smartphone "zufällig" auf der Straße "andere Leute filmen", oder?!
(Sehr unschön ist auch, dass diese Dame Unwahrheiten bei Vermieter u. sogar der Polizei über einige Nachbarn verbreitet. ("Probleme" von "irgendeiner Seite" hat sie deswegen aber noch nicht bekommen!). (aber DAS ist jetzt ein anderes Thema!)).
Für Antworten von Leuten, die sich hierzu auskennen, wäre ich sehr DANKBAR! (oder auch für "weiterführende Hinweise"!).