Nachbarin filmt uns mit Videoüberwachungskamera! - Erlaubt!?
Liebe hilfreiche "Fragegemeinde",
erst im vorigen Jahr zog ich in ein schönes Mehrfamilienhaus in eine ländliche Stadt, wo es mir auch von Anfang an sehr gut gefallen hat. Alle Bewohner des Hauses sind Mieter. Doch nicht mit allen Nachbarn hier verstehe ich mich "gleich gut" ...
Sehr ärgerlich war für mich, als ich vor einigen Monaten feststellen musste, dass eine (sehr neugierige) Nachbarin ihre Nachbarn (u. die "Umgebung") von ihrem Balkon aus mit einer (versteckten) "Videoüberwachungskamera" filmt!
Die Videoüberwachungskamera filmt vor allem in Richtung unseres "Garagenhofes" von ihrem Balkon aus (hinter dem Haus): alle Leute die den "rückwärtigen Hauseingang" unseres Hauses benutzen, werden so von ihr automatisch "gefilmt".
Einmal "entdeckt", gab sie als "Begründung" für diese "Maßnahme" an, dass "ihr Auto des öfteren schon mal "beschädigt" worden wäre ...! (es steht oft direkt vor ihrem Balkon vor ihrer Garage (allerdings frage ich mich dann, warum sie das Auto nicht öfter (nachts) einfach in die Garage stellt, sofern das überhaupt" stimmen" sollte, mit ihrer "Behauptung"?!)).
Die größte Frechheit von dieser Nachbarin aber war, dass sie vorher noch kühn behauptet hatte, "andere Nachbarn würden SIE von deren Balkonen aus filmen!". (wofür es allerdings nie "Beweise" gab! - Im Ggs. zu "ihrem eigenen Filmen"!).
Nun hat sie Jemandem aus dem Haus vorgeworfen, ihr "des öfteren bei ihrem Audi die Luft aus den Reifen gelassen" zu haben", u.ä. (!) (was Derjenige bestreitet). Sie hat ihn "angezeigt" bei der Polizei u. behauptet, durch ihre "Videoüberwachungskamera" (mit "Nachtsicht"- Funktion!) entsprechende "Beweise" zu haben.
Hierzu die 1. Frage: darf eine solche "Videoaufnahme" in einem solchen Fall überhaupt als "Beweismittel" "zugelassen" werden bei der Polizei/ vor Gericht?! - Denn:
hier die 2. Frage: ist es überhaupt "ERLAUBT", unter solchen "alltäglichen" Umständen eine "Videoüberwachungskamera" auf seinem Balkon zu "installieren", die die Nachbarn (u. andere Personen in deren "Video- Radius") filmt?! (kann ICH mir - ehrlich gesagt - NICHT vorstellen!).
Natürlich gefällt MIR (u. anderen Nachbarn) diese "einseitig- eigenmächtige Überwachungsmaßnahme" dieser Dame (u. dessen Lebensgefährten) überhaupt nicht! Mir ist das sehr unangenehm. (einigen Nachbarn ist es aber auch "egal").
Doch diese "Nachbarin" stört mein Unbehagen über ihre "Überwachung" überhaupt nicht! Und so wird "weitergefilmt" ...
Nun meint sie, sie hätte jetzt sogar - durch diese "Kameraaufzeichnungen" gegen MICH "belastendes Material"! (was das "sein könnte", sagt sie aber nicht. Ich kann es mir auch nicht "erklären" ... Aber möglicherweise will sie mich jetzt damit "erpressen"?! ("darf" sie das überhaupt - unter solchen Umständen?!)).
Den (schlecht erreichbaren) Vermieter scheint das aber alles überhaupt "nicht zu kümmern". Nun habe ich ihm einen Brief dazu geschrieben, der aber noch nicht beantwortet wurde ...
Die FRAGE ist also hier, ob diese Nachbarin die Videoüberwachungskamera überhaupt so aufstellen darf, dass "Nachbarn" (u. "Besucher" des Hauses, u.a.) dadurch gefilmt werden können!?
Denn es ist doch noch nicht mal der POLIZEI (überall) - zumindest "ohne besonderen Grund" (?) - erlaubt, mit Videoüberwachungskameras die "Gegend zu filmen", im "Öffentlichen Raum", oder?!
Wenn überhaupt, dürfte daher die "Außenbereiche" (u. Innenbereiche?) des Hauses doch nur der Vermieter mit derartigen "Überwachungseinrichtungen" versehen, oder?!
Ansonsten "dürfte" doch theoretisch jeder ("überall"?) Überwachungskameras aufstellen, um "seine Mitmenschen zu beobachten", oder?! (u. DAS kann ich mir nun wahrlich NICHT vorstellen!).
Daher müsste man dieser Dame doch das Aufstellen dieser "High- Tech- Überwachungskamera" zur "Beobachtung ihrer Nachbarn" VERBIETEN können, oder?!
Ist dieses "Überwachen" ihrer "Umgebung" von dieser (Frechen) Nachbarin daher nicht eher eine nicht zulässige, "selbstherrlich- anmaßende Maßnahme", die man ihr verbieten können müsste?!
Daher: Was müsste man dafür tun, damit diese Nachbarin das "filmen" ihrer Nachbarn unterlässt?! Wie kann man es ihr VERBIETEN?!
Kann man diese Nachbarin evtl. sogar (bei der Polizei) "ANZEIGEN" wegen ihrer "Illegalen (?) Filmerei"?!
Denn es ist doch zumindest äußerst UNÜBLICH, dass auf diese Weise Nachbarn ihre Nachbarn "überwachen", oder?! (habe ich bei Anderen jedenfalls noch nicht gehört, dass das "gemacht wird"/ "gemacht werden darf"!). - Man darf doch noch nicht mal mit seinem Smartphone "zufällig" auf der Straße "andere Leute filmen", oder?!
(Sehr unschön ist auch, dass diese Dame Unwahrheiten bei Vermieter u. sogar der Polizei über einige Nachbarn verbreitet. ("Probleme" von "irgendeiner Seite" hat sie deswegen aber noch nicht bekommen!). (aber DAS ist jetzt ein anderes Thema!)).
Für Antworten von Leuten, die sich hierzu auskennen, wäre ich sehr DANKBAR! (oder auch für "weiterführende Hinweise"!).
3 Antworten
@Schimmek hat die schon die richtige Antwort gegeben. Die filmende Nachbarin hat sich schon durch das Aufstellen der Kamera auf dem Balkon Ihrer Wohnung in Richtung Innenhof des Grundstückes strafbar gemacht. Daher solltest du nicht zögern, diese Frau bei der Polizei wegen Verletzung deines höchstpersönlichen Lebensbereiches anzuzeigen.
Du kannst außerdem zivilrechtlich gegen sie eine Unterlassungsklage am Amtsgericht erheben. Dieser Klage sollte aber durch dich vorangehend eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Nachbarin ergehen. Vermutlich wird die Dame dieser Aufforderung aber nicht folgen. du solltest daher den Nachweis des Zuganges deines Schreibens an die Nachbarin durch Einwurfeinschreiben beweiskräftig sichern.
Auch deinen Vermieter solltest du über die Machenschaften der Nachbarin in Kenntnis setzen, denn hier wird der Hausfrieden massiv gestört, Du darfst eine Abmahnung des Dame vom Vermieter verlangen. Verwende auch hier die Zustellung deines Schreibens durch Einwurfeinschreiben.
Ebenfalls sind Verleumdungen der Nachbarin nicht hinzunehmen. Wenn es dazu entsprechende Beweise gibt, wäre auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Du kannst den Casus auch in die Hände eines Anwaltes geben, die Kosten darf der Anwalt der Nachbarin in Rechnung stellen. Frohes Fest !
Besten Dank für diese wertvollen Hinweise! - Dir ein FROHES NEUES JAHR!
Hab nur ungefähr bis zur Hälfte des Romans gelesen... Kurz und knapp: sie darf es NICHT!
Der Bundesgerichtshof definierte 2010 in seinem Urteil (Az. VI ZR 176/09), was bei der privaten Videoüberwachung laut Datenschutz zu beachten ist. Die Kameras dürfen weder den angrenzenden öffentlichen Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke erfassen. Auch der gemeinsame Zugang zu den Privatgrundstücken darf nicht gefilmt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegt.
Die "Betreffende Nachbarin" wohnt im gleichen Haus! (es sind überwiegend die "Hausbewohner" von dieser "Überwachungsaktion" betroffen!).
darf nicht gefilmt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegt.
Was ist darunter zu verstehen?! Kennst DU dafür ein BEISPIEL?!
Warum nicht?! ("Persönlichkeitsrechte"?!).
Kann man sie dafür ANZEIGEN?!
Darf sie die "Aufnahmen" dazu (also NICHT) verwenden, Nachbarn "anzuschwärzen" oder "anzuzeigen"?!
Sie darf die direkt über die "Videoüberwachungskamera" "gewonnenen Erkenntnisse" also nicht gegen Jemanden "verwenden", der dadurch "Nachteile"/ "Schaden" erleiden würde?! (bzw. "um Diesem bewusst Schaden dadurch zuzufügen"?!).
Wie sieht es aber damit dann aus, wenn der "Kamerabetreiber" dadurch (zufällig) "Straftaten filmt" (einschließlich "Bagatelldelikten)?! (diese wären doch sicherlich "juristisch verwertbar", oder?!).
Ja, sie darf es nicht. Andererseits trägt diese Überwachung auch zur Sicherheit aller Anwohner bei, denn Missetäter könnten überführt werden.
Mal objektiv betrachtet: ob die Nachbarin am Fenster sitzt und alles beobachtet, oder halt eine Kamera nutzt; alles was zu sehen ist, ist öffentlich.
Ich selbst habe auch 2 Kameras auf meinem Grundstück und mache mir nur die Mühe die Videos zu sichten, wenn wirklich etwas geschehen ist. Das ist nämlich furz langweilig und aufwendig, die Aufnahmen zu sichten!