Nachbarin filmt uns mit Videoüberwachungskamera! - Erlaubt!?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

@Schimmek hat die schon die richtige Antwort gegeben. Die filmende Nachbarin hat sich schon durch das Aufstellen der Kamera auf dem Balkon Ihrer Wohnung in Richtung Innenhof des Grundstückes strafbar gemacht. Daher solltest du nicht zögern, diese Frau bei der Polizei wegen Verletzung deines höchstpersönlichen Lebensbereiches anzuzeigen.

Du kannst außerdem zivilrechtlich gegen sie eine Unterlassungsklage am Amtsgericht erheben. Dieser Klage sollte aber durch dich vorangehend eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Nachbarin ergehen. Vermutlich wird die Dame dieser Aufforderung aber nicht folgen. du solltest daher den Nachweis des Zuganges deines Schreibens an die Nachbarin durch Einwurfeinschreiben beweiskräftig sichern.

Auch deinen Vermieter solltest du über die Machenschaften der Nachbarin in Kenntnis setzen, denn hier wird der Hausfrieden massiv gestört, Du darfst eine Abmahnung des Dame vom Vermieter verlangen. Verwende auch hier die Zustellung deines Schreibens durch Einwurfeinschreiben.

Ebenfalls sind Verleumdungen der Nachbarin nicht hinzunehmen. Wenn es dazu entsprechende Beweise gibt, wäre auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Du kannst den Casus auch in die Hände eines Anwaltes geben, die Kosten darf der Anwalt der Nachbarin in Rechnung stellen. Frohes Fest !


Keyboardfan 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 03:59

Besten Dank für diese wertvollen Hinweise! - Dir ein FROHES NEUES JAHR!



Hab nur ungefähr bis zur Hälfte des Romans gelesen... Kurz und knapp: sie darf es NICHT!

Der Bundesgerichtshof definierte 2010 in seinem Urteil (Az. VI ZR 176/09), was bei der privaten Videoüberwachung laut Datenschutz zu beachten ist. Die Kameras dürfen weder den angrenzenden öffentlichen Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke erfassen. Auch der gemeinsame Zugang zu den Privatgrundstücken darf nicht gefilmt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegt.


Keyboardfan 
Beitragsersteller
 24.12.2024, 04:08

Die "Betreffende Nachbarin" wohnt im gleichen Haus! (es sind überwiegend die "Hausbewohner" von dieser "Überwachungsaktion" betroffen!).

Keyboardfan 
Beitragsersteller
 24.12.2024, 03:05
darf nicht gefilmt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegt.

Was ist darunter zu verstehen?! Kennst DU dafür ein BEISPIEL?!

Keyboardfan 
Beitragsersteller
 24.12.2024, 02:30

Warum nicht?! ("Persönlichkeitsrechte"?!).

Kann man sie dafür ANZEIGEN?!

Darf sie die "Aufnahmen" dazu (also NICHT) verwenden, Nachbarn "anzuschwärzen" oder "anzuzeigen"?!

Sie darf die direkt über die "Videoüberwachungskamera" "gewonnenen Erkenntnisse" also nicht gegen Jemanden "verwenden", der dadurch "Nachteile"/ "Schaden" erleiden würde?! (bzw. "um Diesem bewusst Schaden dadurch zuzufügen"?!).

Wie sieht es aber damit dann aus, wenn der "Kamerabetreiber" dadurch (zufällig) "Straftaten filmt" (einschließlich "Bagatelldelikten)?! (diese wären doch sicherlich "juristisch verwertbar", oder?!).





Ja, sie darf es nicht. Andererseits trägt diese Überwachung auch zur Sicherheit aller Anwohner bei, denn Missetäter könnten überführt werden.

Mal objektiv betrachtet: ob die Nachbarin am Fenster sitzt und alles beobachtet, oder halt eine Kamera nutzt; alles was zu sehen ist, ist öffentlich.

Ich selbst habe auch 2 Kameras auf meinem Grundstück und mache mir nur die Mühe die Videos zu sichten, wenn wirklich etwas geschehen ist. Das ist nämlich furz langweilig und aufwendig, die Aufnahmen zu sichten!