Arbeiten in Spanien bei Privatinsolvenz

Hallo Spanienkenner und Finanzfüchse!

Ich finde hier auf GF leider nur sehr alte und bei der Suchmaschine meiner Wahl (das allmächtige Ding halt) nichts gescheites, daher meine Frage an Euch:

Ich befinde mich in einer finanziell sagen wir mal prekären Situation und habe mich bereits auf die Warteliste zur Privatinsolvenz setzen lassen. Während einer langen arbeitsfreien Zeit (Krankheit mit anschließender Arbeitslosigkeit) habe ich einen Jugendtraum wiederentdeckt und suche nach Möglichkeiten, in Spanien zu leben. Nun ist dort die Wirtschaftssituation nicht gerade berauschend und vor allem hat sich in den letzten Jahren einiges dort geändert. Ich möchte nicht erst als Rentner dahin, sondern mir schon "zu Lebzeiten" einen Freundeskreis dort aufbauen und auch etwas erleben und so. Also kein Residenter mit Steuern und KV in D während Leben in ES, sondern eben alles dort.

Aktuell habe ich die Möglichkeit, auf Mallorca einen Dauerarbeitsplatz anzutreten. Wie sieht das dann mit der Privatinsolvenz aus? Sollte ich die besser hier beantragen / durchziehen oder kann ich das in Spanien genausogut machen? Früher ging das in ES mal wesentlich schneller als hier. Ist das immer noch so? Wenn ich die Inso in ES beantrage, habe ich ja gleich das Problem mit einem Konto und Mietsicherheit, das wird ja in ES anders gehandhabt, als in D. Wie sieht das aber mit der Anerkennung aus? Was passiert, wenn ich in D die Inso beantrage und nach Eröffnung auswandere? Darf ich das? In D kann ich dann umziehen, aber nach ES?

Hat da mal jemand eine fundierte Info oder eine wirklich gute Internetseite für mich, die auf deutsch oder englisch ist? Für solche Fragen reicht mein Spanisch noch nicht :-( Leider kann ich aber den Job dort nicht monatelang warten lassen...

Spanien, auswandern, Privatinsolvenz
Hauskauf nach Beendigung der Privatinsolvenz möglich?

Hallo, ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass nach meiner Privatinsolvenz und den drei Jahren noch verbleibendem negativen Schufa Eintrag ein Kredit für einen Hauskauf in meinem Fall kein Probelm sei. Doch nun habe ich einiges, komplett Entgegengesetztes gehört und bin nun ziemlich verunsichert und auch etwas geschockt. Vielleicht kann mir hier jemand von Erfahrungen berichten oder genauere Auskunft geben. Mit "in meinem Fall" meine ich Folgendes: Ich bin Verbeamtet auf Lebenszeit und habe seit 2006 ein gesichertes, regelmäßiges Einkommen. Durch Wohnungsgründung, Autokauf, Ausgleich meines Kontos durch Überziehung in der harten Referandariatszeit etc. nahm ich 2006 einen Kredit von 10.000€ bei einer Bank auf, den ich ein Jahr später nochmals aufstocken musste. Durch Rückzahlung des Bafögs, Elternzeit und somit fast 50Prozent Ausfall meines ursprünglichen Gehalts konnte ich die montatlichen Raten des Kredits und des Bafög Amtes nicht mehr stemmen und nach einer Schuldnerberatung ging ich schließlich im Januar 2010 in die Privatinsolvenz. Zur Zeit befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode, verdiene monatlich recht gut, so dass ich knapp 400€ an den Treuhänder abbezahle, und im Januar 2016 die Restschuldbefreiung erlangen müsste. Nach drei Jahren sollte auch dieser negative Schufaeintrag gelöscht sein. Ich bin davon ausgegangen, nun wieder voll Kreditwüdig zu sein, und eine Baufinazierung beantragen zu können. Mein Mann verdient leider nur knapp 1300€ monatlich, ist aber schuldenfrei. Meine Eltern würden für uns im Falle eines Falles bei Kreditabschluss bürgen. Eigenkapital hätten wir, wenn überhaupt, nicht sehr viel. Allerdings habe ich vor, die 400€ monatlich abgeführten Treuhändergebühren nach der Insolvenz für eben diesen Fall zu sparen. Kennt sich jemand aus, ob ich unter diesen Umständen jemals eine Baufinanzeirung abschließen kann? Hab schon gehört, dass man durch eine Privatinsolvenz sozusagen "lebenslänglich" gesperrt ist. Das wär ja schrecklich!

Kredit, Hausbau, Privatinsolvenz, Schufa
Gehaltspfändung NACH abgeschlossenem Insolvenzverfahren+Restschuldbefreiung

Hallo...folgendes ist passiert:

Ich habe in den letzten Jahren eine Privatinsolvenz durchlaufen. Im August 2012 wurde ich nun per gerichtlichem Beschluss Restschuldbefreit.

Nun hat sich seitdem nichts an meinem Grundgehalt oder meiner Arbeitszeit verändert, aber bedingt durch die Weihnachtssonderzahlung bin ich dieses Jahr erstmalig wieder über die Gehaltspfändungsfreigrenze hinaus gekommen...und prompt wurden mir knapp 200,-€ von meinem Gehalt gepfändet.

Die Gehaltspfändung um die es sich handelt, besteht seit 1998!!! Und der Gläubiger war auch Teil des Insolvenzverfahrens! Leider wusste mein Arbeitgeber (die Uni) nun aber weder etwas von meinem Insolvenzverfahren noch von der RSB! Mir war bisher aber nicht bekannt...bzw. bewusst, dass das so ist!

Die Uni hat nun keine Möglichkeit mein Geld zurück zu holen, und der Anwalt des Gläubigers den ich nun schon 2x angeschrieben und um Rückerstattung gebeten habe...ignoriert meine Anschreiben komplett! :(

Hat hier vielleicht jemand eine Ahnung, ob es

  1. rechtmässig ist, das der Gläubiger das Geld jetzt einfach einbehält (so nach dem Motto...was er hat-das hat er)
  2. falls NEIN...was ich dann JETZT tun soll..und
  3. wie ich es in Zukunft vermeiden kann, das so etwas noch einmal passiert! Es liegen meinem Arbeitgeber noch andere geringfügige Pfändungen vor! Irgendwie müssen die doch mal aus meiner "Akte"genommen werden!?

Ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen

LG Sabine

Privatinsolvenz, restschuldbefreiung, Gehaltspfändung

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