Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

Guten Tag,

mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Insolvenz, Pfändung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Schlußrechnung
Welche Rechte hat der Treuhänder bzgl. meines P-Kontos?

Hallo!

Wir sind eine kleine Gruppe von Leuten in der Verbraucherinsolvenz, die sich regelmäßig treffen und Erfahrungen austauschen. Jetzt kam bei uns ein etwas "zwielichtiges" Thema auf den Tisch, zu dem wir auch bei Google keine eindeutige Antwort fanden. Deshalb aus Interesse und weil wir merken, dass der Treuhänder alle unsere Pflichten kennt, wir aber seine Rechte kaum, unsere Frage:

Wenn ein V-Insolventer während seiner 6 Jahre in der Inso einmalig einen hohen Geldbetrag (so 3.000 Euro oder mehr) auf sein P-Konto erhält , stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Muss der Insolvent das dem Treuhänder melden?
  2. Ist es wichtig, woher das Geld kommt? (Nebenverdienst, Geschenk, Geliehen)?
  3. Kann der Treuhänder das auf dem P-Konto sehen, bzw. hat der T. Einsicht in das P-Konto? Und wenn ja, wie und wie oft?
  4. Muss der Insolvent am Ende der Inso seine Kontoauszüge dem Treuhänder zeigen?
  5. Was passiert, wenn der Insolvent es nicht meldet und der Treuhänder es später erfährt?
  6. Was passiert, wenn der Insolvent es dem Treuhänder meldet? Muss er dann alles abgeben?
  7. Muss der Insolvent - was wir auch gehört haben aber nicht so ganz glauben können - das Geld vielleicht in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeben, damit ihm nichts gepfändet wird?

Wir würden uns über eure aussagekräftigen Antworten sehr freuen. Vielen Dank!

Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, P-Konto, Privatinsolvenz, Treuhänder
Angehende Privatinsolvenz und Jobsuche als Bankkaufmann

Hallo Liebe Community,

also ich wende mich heute an Euch wegen einer kurz bevorstehenden Privatinsolvenz. Kurz zu den Hintergründen: Durch eine gescheiterte Selbstständigkeit und diverse falscher Entscheidungen die ich in der Vergangenheit getroffen habe, bin ich dazu gezwungen in die Privatinsolvenz zu gehen.

Ich habe nun auch wegen meinen Schulden meinen letzten Job verloren, da ich mich dort noch in der Probezeit befand und der Chef zu mir gemeint hatte, dass er mich aufgrund dieser Thematik nicht weiter beschäftigen kann. Das Pikante daran, ich bin ausgebildeter Bankkaufmann und habe im Kundenbereich einer Bank gearbeitet. Nun habe ich bereits über 100 Bewerbungen querbeet in alle Richtungen geschrieben und auch bislang nur Absagen bekommen: Banken, Versicherungen, aber auch Unternehmen in der freien Wirtschaft und öffentliche Institute. Gerade eben habe ich von einem Vergleichsportal welches Baufinanzierungen vertreibt eine Jobabsage wegen meiner mittlerweile vorhandenen negativen Schufa bekommen. Ich hatte den Arbeitgeber übrigens im Vorstellungsgespräch eingeweiht, da er eine einwandfreie Schufaauskunft als Einstellungsbedingung von mir forderte.

Meine Frage ist nun: sollte ich die angehende Privatinsolvenz vielleicht gleich in der Bewerbung erwähnen, oder sollte ich es spätestens im Bewerbungsgespräch gleich offenbaren. Wenn ich es komplett verschweige kommt es ja spätestens bei einer evtl. Schufaabfrage oder über den Insolvenztreuhänder raus, sofern er den potenziellen neuen AG dann anschreibt. Kann ich eine Bewerbung im Finanzdienstleistungsbereich gleich komplett sein lassen? Oder gibt es auch Banken bzw. Versicherungen die mit der PI keine Probleme haben? Sollte ich nicht lieber eine Umschulung in erwägung ziehen? Hier würden mich natürlich auch sehr Insiderinformationen interessieren. Über jeden Rat von Euch bin ich sehr dankbar.

MfG

Job, Bank, Privatinsolvenz

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