Wenn eine Person sowohl eine Berufsausbildung zum Biologielaborant als auch zum Chemielaboranten gemacht hat, könnte diese Person mit seiner vorhandenen Wissen und praktischen Kenntnissen dann seine eigene Forschung betreiben? Und wie sieht es rechtlich aus?
Zum Beispiel Forschung und Entwicklung über eine neue abbaubare / recyclingbare Plastiktüte, das aus bestimmten Mikroorganismen entsteht.
Oder hat man als zweifacher Laborant keine Genehmigung dazu?