Hallo, habe heute nochmal eine Frage,das Erbrecht betreffend.Vater,in zweiter Ehe verheiratet,hat ein zu vererbendes Mehrfamilienhaus,das er bereits zu Lebzeiten meiner leiblichen Mutter besaß,an seine Enkelkinder sowie an die Enkelkindes der zweiten Frau vererbt.Testamentarisch hat er wohl veranlasst,das das Haus nicht zu Lebzeiten der zweiten Ehefrau verkauft werden darf. Mein Bruder und ich erhalten lediglich unseren Pflichtteil.Meine Frage ist nun,ob ich nach dem Ableben meines Vaters mir meinen Pflichtteil auszahlen lassen kann?Wie hoch würde sich überhaupt der Pflichtteil belaufen. Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe. Liebe Grüße beles