Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht

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