Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

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In Österreich arbeiten + wohnen und in Deutschland zum Arzt gehen?

Hallo,

kennt jemand eine Möglichkeit, wei man in Österreich arbeiten und wohnen und in Deutschland zum Arzt für Routineuntersuchungen (Zahnarzt, Hausarzt) gehen kann?

Ich bin deutsche und habe vor kurzem eine Stelle in Österreich angetreten. Daher bin ich in Österreich über die GKK krankenversichert. Da ich in der Grenzregion wohne, ist mein Wohnsitz derzeit noch in Deutschland, sodass ich über den E106-Antrag als Grenzgänger noch in Deutschland zum Arzt gehen kann. Eigentlich würde ich gerne nach Österreich ziehen, da ich dann einfach näher am Arbeitsort wohnen könnte. Allerdings würde ich dann lt. GKK meinen Grenzgängerstatus verlieren, da man den Erstwohnsitz immer im Ausland (in meinem Fall Deutschland) haben muss, sobald der Erstwohnsitz in Österreich ist, verliert man den Grenzgängerstatus und kann somit nur noch in Österreich zum Arzt gehen.

Aber selbst wenn ich nach Österreich ziehen würde, hätte ich nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland. Österreich wäre jedoch der Erstwohnsitz, da ich nur noch am Wochenende in Deutschland wohnen würde.

Mir ist es sehr wichtig noch in Deutschland zum Arzt gehen zu können! Das ist kein Zweifel an der Kompetenz österreichischer Ärzte!!!! ...sondern einfach eine Gefühlssache.

Weiß jemand eine Lösung für mein Problem? Wie kann ich mit Erstwohnsitz Österreich und Zweitwohnsitz Deutschland, trotzdem noch in Deutschland zum Arzt gehen? Gibt es evtl. eine Privatversicherung die sowas abdeckt?

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten!

LG, SoMo22

Deutschland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Ausbildung und Studium

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