Hallo!
Habe gerade von meinem Ausbilder eine Aufgabe bekommen die ich bis morgen fertig machen soll allerdings habe ich keine Ahnung nach was ich schauen soll...
Es geht um folgendes: Ein Grundstückseigentümer hat vor seinem Haus noch ein kleines "Grundstück" welches zu ihm Gehört. Allerdings ist es im öffentlichem Raum nicht erkennbar ob es ein Privates oder öffentliches Grundstück ist. Somit parken dort ab und zu auch mal Autos. Der Eigentümer des Grundstückes regt sich da immer wieder drüber auf und hatte nun Schilder an der Hauswand aufgehängt mit "Parken verboten" oder so.
Mein Ausbilder meinte, dass das so nicht ginge und die ihn dazu zwingen könnten die Schilder abzunehmen. Da würde es im Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz oder im Straßenrecht eine Rechtssprechung zu geben aber ich finde da nichts...
Weiß jemand wo das stehen könnte?
Grüße