Alkoholausschank an einer Stufenparty?

Hallo zusammen,

Ich denke fast jeder kennt sie, die Stufenpartys. Die Gymasialstufe, die im vorletzten Schuljahr ist macht sogenannte Stufenpartys um schon einmal Geld für den späteren Abiball zu sammeln. Meist werden hierfür Hütten gemietet und von Partygästen ein kleiner Eintritt verlangt. Gestellt werden Musik, und Co.

Gäste müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein.

Solche Stufenpartys sind öffentliche Veranstaltungen.

Für den Ausschank von Alkohol benötigt man ja eine Ausschankgenehmigung, soweit ich weiß.

Die Stufe von einer Freundin plant momentan solch eine Stufenparty.

Sie sagen "Ab 22 Uhr gibt es Shots für 1 Euro". Aber sie haben keine Ausschankgenehmigung oder ähnliches, weil sie nicht wussten, dass man so etwas benötigt bis ich sie darauf hingewiesen habe....

Nun natürlich die Frage: Wo bekommt man so eine Genehmigung? Was kostet das? Welche Voraussetzungen müssen die verantwortlichen Veranstalter erfüllen? (Alter,...)

Und wie sieht es damit aus, wenn man zB den Alkohol im Autokofferraum lagert, vornedran einen Tisch stellt als "Bar" und wenn die Polizei erscheint einfach den Kofferraum zuklappt? Kann die Polizei hierbei etwas ausrichten? Oder mangelt es an Beweisen? Was wenn jemand von der Party behauptet im Kofferraum wird Alkohol ausgeschenkt?

Ich weiß natürlich dass dies eine kriminelle Tat ist, es wäre lediglich sozusagen eine Notlösung falls es mit dieser Genehmigung nichts wird...

Der Fokus liegt natürlich darauf eine Genehmigung zu erhalten...

Danke für alle hilfreichen Antwort,

Gruß 19MM99

Party, Polizei, Alkohol, Bußgeld, Gesetz, Gericht, Justiz, Strafe, Veranstaltung, öffentlich, Ausschank
Wann darf ein Sicherheitsdienst einen Platzverweis erteilen?

Eine Gruppe von 15-20 (volljährigen) Jugendlichen haben sich in öffentlichen Raum getroffen. Der Raum ist kurz gesagt ein Wald nahe des Strandes in einem Ort an der Ostseeküste. Dort wurde vor einigen Jahren rechts und links vom Waldweg einige infotafeln und interaktive Gegenstände errichtet um den regionalen Wald zu Zeichen und Baumarten zu erkennen und sowas. Dazu gehört auch ein unterstand aus Holz mit einigen Sitzgelegenheiten. Dort hielt sich diese Gruppe zu später Stunde auf, hörte laut Musik und konsumierte Alkohol. Die Lautstärke hielt sich in Grenzen, was letztendlich egal ist da weit und breit keiner in der Umgebung wohnt. Wald halt. Nun kamen Sicherheitsbeamte, im Auftrag der Gemeinde. Sie forderten die Gruppe auf den Platz zu verlassen. Es sei ein Spielplatz, und ihr macht ein Partyraum daraus. Und es würden im Ort des öfteren Spielplätze kaputt gemacht. Man beachte... Es war nichts kaputt, nichts dreckig und niemand verletzt oder belästigt. Der Raum ist zu dem nicht gesondert abgesperrt und ebenso mit keiner Hausordnung versehen geschweige denn einer Spielplatzkennzeichnung. (Wenn das ein Spielplatz wär denn Top 10 der schlechtesten im Deutschenland xD)
Die Konkrete Frage ist: Dürfen die das?
Und wenn ja/nein welche Rechtsgrundlage existiert da? (Wenn nein am besten mit Quelle um nächstes mal etwas in der Hand zu haben.)
Vielen Dank im Voraus
LG BedRull

Polizei, Gesetz, Jura, Sicherheitsdienst, Unrecht, verwaltungsrecht, öffentlich, Platzverweis

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