Darf ich neben meiner gesetzl. Erwerbsminderungsrente und privater BU-Versicherung einen Minijob ausüben?
Guten Tag.
Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin.
Ich beziehe seit Jahren neben meiner kleinen gesetzl. Rente (Erwerbsminderungsrente, wo ich noch max. 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden pro Woche arbeiten darf) eine kleine private BU-Versicherung.
Beides zusammen reicht gerade so aus.
Nun soll ich lt. meinen Ärzten mir einen Minijob suchen. Würde mir psychisch guttun. Und ein wenig mehr Geld hätte ich auch.
Ich dürfte lt. den Ärzten 2 Stunden am Tag leichte arbeiten tätigen. Das würde auch der Rententräger akzeptieren, damit mir meine Erwerbsminderungsrente nich gestrichen wird. Ich möchte das natürlich auch.
Hatte aber immer Angst, dass mir dann die private BU gestrichen wird (bei der gesetzl. darf ich das ja).
Meine Frage.
Im BU-Vertrag steht "Bu besteht bei Berufsunfähigkeit ab 50%. Bisher zahlten die ja auch.
Im Kleingedruckten steht.
"Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der Infolge von Krankheit..., die ärztlich nachzuweisen ist (ist geschehen), voraussichtlich dauernd eine Erwebstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben o d e r nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann".
Heisst das, dass ich ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung (also Minijob 450e) neben der BU-Rente ausüben darf?
Nur mehr als eine geringfügige Beschäftigung (also Teilzeit und mehr) darf ich nicht.
Danke für eure Hilfe!