Sehr geehrtes Gutefrage-Team,
ich wende mich heute an Sie, um eine ernste Frage bezüglich der Kennzeichnung von halal-Fleisch zu stellen. Ein Kollege von mir betreibt einen erfolgreichen Döner-Verkauf und verwendet dabei einen Aufkleber mit der Aufschrift "halal". Allerdings benutzt er kein halal-zertifiziertes Fleisch, da dieses in Deutschland teurer ist als konventionelles Fleisch. Er verkauft stattdessen preisgünstiges Fleisch, das nicht den halal-Vorschriften entspricht. Muslime, die seine Produkte kaufen, nehmen jedoch an, dass es sich um halal-Fleisch handelt.
Meine Frage ist nun: Ist dieses Vorgehen meines Kollegen rechtlich strafbar? Ich möchte gerne wissen, ob er sich mit seiner Handlungsweise möglicherweise strafbar macht und welche Konsequenzen dies haben könnte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Einschätzung zu diesem Thema. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten