Kann der Autoverkäufer (Autohaus) dem Kunden absichtlich einen Wagen für zwei Wochen vorenthalten, um die Widerrufsklausel zu umgehen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin und ich haben in den nächsten Tagen vor ein Fahrzeug über einen Leasingvertrag zu mieten. Dabei handelt es sich um einen Kleinwagen und ein Neufahrzeug mit Tageszulassung. Vieles habe ich bereits über das Thema Tageszulassung gelesen und werde dann beim letzten Termin nochmal alles genau prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Was mich stutzig gemacht hat: Meine Freundin war heute beim vorläufig vorletzen Termin im Autohaus, um mit dem Autoverkäufer die noch bis dahin offenen Fragen zu klären. Eine der Fragen war, ob man das Fahrzeug nach Vertragsunterzeichnung gleich mitnehmen kann. Da hat der Autoverkäufer eine kleine Story erzählt, ob wahr oder nicht ist mal dahingestellt, aber anscheinend soll eine Kundin (oder Kunde) während den 14 Tagen Widerrufsrecht einen Wildschaden mit ihrem (seinem) Fahrzeug erlitten haben und die Person habe dann das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit dem Autohaus zurückgegeben und sie seien auf den Kosten sitzengeblieben.

Meine Fragen, bei denen ich gerne euren Rat hätte:

  1. Ist es überhaupt möglich, dass der Händler dem Kunden sein zukünftiges Fahrzeug absichtlich vorenthält, um die 14 Tage Widerrufsfrist zu umgehen? Ich habe gelesen, dass die Widerrufsfrist ab dem Moment der Belehrung beginnen, aber wenn das Fahrzeug erst später übergeben wird, ab der Übergabe.

  2. Kann man das Fahrzeug nicht nach Abschluss des Vertrages gleich mitnehmen (übergeben bekommen)? Besonders deswegen frage ich, da das Fahrzeug bereits im Ausstellungsraum steht. Wir planen die Vertragsunterzeichnung Ende dieser Woche.

  3. Da das Fahrzeug im Ausstellungsraum steht, müssten doch weitere Rabatte möglich sein? Es haben ja schon einige Besucher und Kunden die Finger am Fahrzeug gehabt. Im Angebot ist der Listenpreis die Berechnungsgrundlage.

  4. Wenn wir das Fahrzeug erst zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erhalten, beginnen die Leasingraten auch erst nach diesen zwei Wochen oder muss ich diese mit bezahlen?

Mit Sicherheit ist die ein oder andere Frage schwierig zu beantworten und wir werden diese Fragen unserem Verkäufer ebenfalls stellen. Genau deswegen, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Meinungen haben, um nicht nur ja und Amen sagen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Leasing, Neuwagen, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, Tageszulassung
Gebrauchtes Auto kaufen oder Leasing?

Ich möchte mir mein erstes Auto zulegen, was für eins es ist spielt keine Rolle. Hauptsache zuverlässig und möglichst günstig.

Mein Budget für einen Gebrauchten liegt bei 5.000€, maximal könnte ich auch auf 7.000€ hochgehen. Jetzt wurde mir von Bekannten empfohlen, dass sie seit Jahren nur Autos leasen und damit zufrieden sind.

Für meine 5-7k bekommt man entweder Autos mit vielen gefahrenen Kilometern und/oder sehr alte Wagen (13 Jahre und älter).

Jetzt habe ich mich mal nach Leasing umgesehen und stieß auf ein attraktives Angebot, einen Opel Corsa als Neuwagen für monatlich 79€ fix (5.000km jährlich, mehr brauche ich jedoch auch nicht - jeder Kilometer darüber hinaus kostet 5ct). Ich finde das jetzt nicht schlecht, natürlich gehört einem beim Leasing der Wagen nicht und man blecht Monat für Monat.

Wenn ich jedoch meine 5.000€ Budget gegen die 79€ pro Monat halte, dann könnte ich damit schon über fünf Jahre leasen. Die Mindestvertragslaufzeit beim Leasing beträgt zwei Jahre, danach kann man den Wagen wieder abgeben. Der Neuwagen verbraucht weniger Benzin, es werden weniger Reparaturen auftreten und die Steuer fällt aufgrund des geringeren C02 Ausstoßes niedriger aus. Der Nachteil ist jedoch die Startgebühr, sie liegt beim Leasing bei 999€ einmalig. Natürlich fallen beim Leasing auch Versicherungen und Steuern warten, ich habe keine Information zu verpflichtenden Inspektionen gefunden.

Was meint ihr?

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