Schulische Ausbildung Kündigung und Rücktritt

Hallo,

fragt nicht wieso aber ich habe über einen Monat in der Schule gefehlt, bin ab und zu wieder hingegangen aber mein Arzt meinte ich leide an einer Depression wobei ich denke das es nicht sein kann, mir geht's eigentlich ganz gut. Die meisten Fehltage sind unentschuldigt und meine Schule und das Bafög amt haben sich noch nicht gemeldet.

Ich habe vor gehabt meine Schulische Ausbildung zu Kündigen aber ich versteh nicht ganz was das hier heißt:

".... 4. Kündigung und Rücktritt a) Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate eines Semesters schriftlich per Brief gekündigt werden.

b)Die Schule hat im Falle unvorhersehbarer, nach Vertragsabschluss eintretender ungenügender Beteiligung an dem Ausbildungsgang sowie wegen anderer wichtiger Gründe, die von der Schule nicht zu vertreten sind, das Recht, die angekündigte Ausbildung außerordentlich zum Beginn des Semesters zu kündigen. Hierüber informiert die Schule den Schüler unverzüglich. Die Schule ist dann verpflichtet, bereits gezahltes Schulgeld einschließlich der Anmeldegebühren zu erstatten. Ein weitestgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. ...."

Wenn ich die 6 Wochen Frist einhalte muss ich für weitere 3 Monate das Schulgeld bezahlen?

Aber wenn die Schule mich Kündigt ihrerseits wird mir das bereits gezahlte Geld wieder erstattet oder wie kann ich das verstehen?

Natürlich bin ich mir auch bewusst das ich einiges an Bafög zurück zahlen muss, habe allerdings vor eine andere Ausbildung anzufangen da mir diese echt nicht gefiel und die schule im allgemeinen total unorganisiert war...

mfg

Kündigung, Ausbildung
Zeitungen austragen - kündigen unmöglich? Hilfe.

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin momentan am studieren und war auf der Suche nach einem kleinen Nebenjob. Nun hat sich am Freitag eine Dame auf meine "Bewerbung" gemeldet (Zeitungen austragen) Da sonst in der Umgebung nirgendswo was frei war, habe ich natürlich zugestimmt, gestern wurde der Vertrag unterschrieben. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich auf jeden Fall dieses 1 Jahr nicht kündigen kann, da ich sonst 150€ zahlen soll, und sie ja auch erstmal Ersatz finden muss. Und - natürlich heute hat sich ein Drogerie Markt gemeldet, wo ich Regale einräumen könnte (400€-Basis) / bei der Zeitung wären es maximal 120€ jetzt möchte ich natürlich lieber in dem Markt arbeiten, jedoch steht im Vertrag: "Eine vorzeitige Kündigung gilt zwischen den Vertragsparteien als ausgeschlossen"

"Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf dieser Zeit (12.05.2013 - 09.05.2015), ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf"

"Vertragsstrafe: Bei vertragswidrigem Verhalten des Zustellers, unberechtigte fristlose Kündigung und Urlaubsantritt ohne vorherige Absprache haftet der Zusteller im vollem Umfang für die Folgen. Zudem ist der Zusteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 150€ verpflichtet, wenn eine fristlose Kündigung des Vertrages geboten ist"

Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. In dem Markt könnte ich ab den 2. Juni anfangen, und bis dahin ja die Zeitungen austragen, in der Zeit können sie ja einen neuen suchen, aber geht das so einfach? :(

Danke schonmal für Hilfe!

Kündigung, Kündigungsfrist, Zeitung, Zeitungen austragen

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