Wie lang ist die Aufbewahrungspflicht für mitgliedsverträge?
Hallo comunity,
kurze Frage, ich bin Mitarbeiter eines kleinen Örtlichen Fitnessstudios. Allerdings häufen sich auch hier die Unterlagen.
Zur Frage: Altverträge beziehungsweise Bereits ausgelaufene verträge ehemaliger Mitglieder müssen Aufbewahrt werden? Wenn ja, wie lange ist dort die Aufbewahrungspflicht?
Edit.:
Eine
6-jährige Aufbewahrungsfristgilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen:
- empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe,
- Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
- sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Frage: Gelten Verträge als Unterlagen, welche für die Versteuerung von Bedeutung sind?
(Auszug aus dem HGB)
MfG Luca
Kündigung,
Fitnessstudio,
Recht,
Vertrag,
Unterlagen