Hallo comunity,

kurze Frage, ich bin Mitarbeiter eines kleinen Örtlichen Fitnessstudios. Allerdings häufen sich auch hier die Unterlagen.

Zur Frage: Altverträge beziehungsweise Bereits ausgelaufene verträge ehemaliger Mitglieder müssen Aufbewahrt werden? Wenn ja, wie lange ist dort die Aufbewahrungspflicht?

Edit.: 

Eine

  6-jährige Aufbewahrungsfrist  

gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: 

  • empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe,
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 

Frage: Gelten Verträge als Unterlagen, welche für die Versteuerung von Bedeutung sind?

(Auszug aus dem HGB)

MfG Luca