Hallo liebe Community,
ich werde im Juli umziehen und in meiner neuen Wohnung befindet sich in der Küche nur ein Kaltwasseranschluss.
Ich habe gestern wegen etwas anderem mit dem Vermieter telefoniert und da hat er mir gesagt, dass ich für die Küche noch einen Durchlauferhitzer besorgen muss. Der vorherige Mieter hatte den mit der Küche wohl mitgenommen, ich weiß nicht, ob er ihn auch selbst gekauft hatte.
Im Badezimmer ist vor ein paar Jahren ein neuer Durchlauferhitzer installiert worden.
Nun ist meine Frage, ob ich überhaupt zuständig bin, den Durchlauferhitzer zu besorgen und es nicht Sache des Vermieters ist. Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, da ich 200km weit weg wohne, werden wir, bevor er mir den Vertrag zusendet, ihn telefonisch durchsprechen.
Habe ich nun ein Recht auf Warmwasser seitens des Vermieters in der Küche?
Ich bin dankbar über jede Antwort und Erfahrung :)