Mietrecht: Frage zum Ersetzen von elektronischen Geräten nach Kurzschluss

Hallo liebe Community,

dieses Mal habe ich eine Frage im Bereich Mieterschutz, bzw. Rechte eines Mieters - vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus:

In der Wohnung einer Freundin gab es einen Kurzschluss, der laut Elektriker, wohl dadurch ermöglicht wurde, dass die Kabel bzw. der Hauptstromkasten nicht ordnungsgemäß gewartet wurde... Nach seiner Einschätzung wurde an dem Stromkasten seit 30 Jahren nichts mehr getan - das Kabel war komplett durchgeschmort und alles war verdreckt, usw...

Durch diesen Kurzschluss sind diverse elektronische Geräte, bzw. Ladekabel meiner Freundin kaputt gegangen, da sie dem Druck nicht standhalten konnten. Der Elektriker meinte, sie hätte Glück gehabt, dass die Sicherung rausgeflogen ist, sonst wäre alles abgebrannt. Und auch, dass sie gerade nix angefasst hatte, sonst hätte sie einen Stromschlag bekommen.

Nun hatte sie bei ihrem Vermieter nachgefragt, wie es damit aussieht, dass er für die entstandenen Kosten aufkommt, also ihre Geräte ersetzt. Er hat wohl gesagt, dass er ja die Rechnung für den Elektriker bezahlt hätte und somit seine Pflicht erfüllt hätte und sich nicht dafür verantwortlich sieht, auch für die anderen Schäden aufzukommen. Dabei würde sie nicht einmal alles ersetzt bekommen wollen, sondern nur die wichtigen Dinge. Hier eine Liste, was alles kaputt gegangen ist und was sie ersetzt haben möchte:

Internetrouter, Ladekabel für ihre neue Kamera (eine gute, teure Kamera!), Ladekabel für ihren Laptop und noch etwas, komm gerade nicht drauf...

Weiterhin kaputt gegangen sind: Eine Lampe, ihre Computerboxen, ihr Handyladekabel

Am Ende sagte der Vermieter wohl, dass sie mal aufschreiben soll, was sie haben möchte und dann überlegt er es sich nochmal. Sie geht aber davon aus, dass er nichts ersetzen wird. Wie sieht die Rechtslage aus? Hat sie ein Recht darauf, dass der Vermieter ihr die Geräte ersetzt? Oder stehen die Karten schlecht, wenn er sich weigert?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Mietrecht, Vermieter, Kostenübernahme, Kurzschluss, Mieterschutz, Streitfrage
Internate: kostenübernahme durch Jugendamt

Hallo,

ich bin zur Zeit stark davon überzeugt ADHS/Asperger/Hochbegabt zu haben/sein. Also ich denk nicht alles drei zusammen aber naja ist auch egal, für diese Frage jedenfalls nicht so wichtig um genauer darauf ein zu gehen...

Ich bin ein sehr schwierier Mensch, für mcih selber und vorallem für mein Umfeld. Dann ist im Mai letzen Jahres mein Vater verstorben. Er war immer so ein Ruhepol und mein bester Freund. Ich habe seinen Tod bis heute noch nicht ganz verkraftet. Oft breche ich einfach nmal heulend zusammen...

Dann ist da meine Mutter. Sie kommt mit meinen Eigenarten oft einfach nicht klar. Sie schreit mich oft an, schläf mich auch das ein oder andere Mal... vor wenigen Wochen hatten wir einen Hammer Streit, nachdem ich dann erstmal 4 Tae bei meiner Tante war und überlegt habe mich an Jugendamt zu wenden... Mein tante konnte mich davon noch abhalten. Also noch lebe ich bei meiner Mutter, aber wir streiten uns immer noch und immer wieder sehr laut und sehr verletzend. Meine Idee wäre es auf ein Internat zu gehen. Schloß Troglow, hat mich sehr angesprochen. Leider ist dieses und die meisten anderen Internate sehr teuer. Ich habe aber mal gelesen, dass man unter bestimmten Umständen vom Jugendamt Internatskosten bezahlt bekommt. Weiß jemand darüber mehr? Und was sind das für Gründe, Familiäre und schulische habe ich ja schon irgendwie, aber wie läuft das ab. Hat jemand Erfahrungen damit?

Danke und Grüße von Liz

Finanzen, Schule, Internat, Jugendamt, Kostenübernahme, Lehrer

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