Mal angenommen ich werde im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten und kontrolliert. Nun schauen die Polizisten nach Führerschein und Fahrzeugschein etc., halt das volle Programm. Sie sehen sich penibel mein Auto an und machen den Eindruck unbedingt etwas finden zu wollen, tun sie aber nicht. Zudem sind die Polizisten auch noch recht unfreundlich und gehen forsch zur Sache.
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Darf ich auf Verlangen den Ausweis des Polizisten bzw. seine Dienstnummer einsehen? (Wegen eventueller Beschwerde?)
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Dürfen die Polizisten ohne einen Grund in mein Kofferraum oder zB. ins Handschuhfach schauen, obwohl ich dies ablehne? (Kein Gefahr in Verzug) Tun dies dann aber einfach von selbst und genehmigen sich ein Blick. (Rechtlich vertretbar?)
Desweiteren wird mir dann noch vorgeworfen, ich wäre Schlangenlininen gefahren (Dringender Tatverdacht) und solle einen Atemalkohol und Drogentest machen. (Ich habe nichts genommen). Lehne dieses Schnelltests dennoch ab, weil die Polizisten total unfreundlich sind und mir einfach etwas vorwerfen, was nicht stimmt. Also aus Prinzip abgelehnt.
Nun nehmen die mich mit auf die Wache, zwecks einer richterlich angeordneten Blutabnahme. Darf ich bevor dies statt findet, das gültige Dokument einsehen, oder reicht allein ein Anruf beim Richter von der Polizei und das rechtlich geltend zu machen?
Nun stellt sich heraus, das ich weder Drogen noch Alkohol zu mir genommen habe. Kann ich nun rechtlich gegen die Polizisten oder die Dienststelle vorgehen? Immerhin ist man ja zu Unrecht beschuldigt worden, und wurde seiner Freiheit beraubt, sowie ist man ja zu unrecht gegen meine "Körperliche Unversehrtheit" vorgegangen.