Kontopfändung ohne P Konto

Hallo Guten Tag Im Internet findet mann zur Zeit nur Ratschläge die in Verbindung mit einem P Konto stehen; was ist aber bei einer Kontopfändung ohne P Konto. Meine Geschichte: Weil ich von der Bank nicht richtig beraten wurde,habe ich kein P Konto eingerichtet, die Mitarbeiterin der Bank sagte mir das ich bei der umstellung auf ein P Konto in zukunft nur noch über c.a. 200 Euro pro Woche verfügen dürfte, und ich so wie so nicht über die Pfändungsgrenzen läge wäre mein Konto nicht gefährdet , deshalb habe ich auf die umstellung verzichtet. Ich Arbeite in einen 800 Euro Job z.zgl. erhalten wir vom Job Center ergänzend Leistungen zum Lebesunterhalt da wir mit 4 Personen im Haushalt sind ( zwei Kinder ) reicht der Lohn nicht aus. Nun wollte ich bei meiner Bank die Leistung vom Job Center für April abheben und stelle fest das mein Konto wegen einer Pfändung gesperrt ist, die Mitarbeiterin sagte mir das ich mich an die Rechtsabteilung der Bank wenden müßte, aber das hat mich nicht´s gebracht von dort wurde mir nur gesagt das auch Sozialeistungen ohne P Konto gepfändet werden können , basta. Ich weiß jetzt nicht was ich machen könnte, wir sind auf die Sozialeistungen angewiesen mein nächster lohn kommt erst Mitte April, es muß doch noch eine Möglichkeit geben die Sozialeistungen zu erhalten, oder muß ich jetzt mit meiner Familie Betteln gehen und Fritten aus der Tonne Kratzen ? was ist den mit den Menschen die überhaupt kein Arbeitseinkommen haben und nur von diesen Sozialeistungen leben müßen z.b. eine aleinstehende Frau mit Kinder die kein P Konto besitzt und der die Leistungen komplett gepfändet wurden ? mann liest im Internet das in einem solchen fall die Leitungen unwiederuflich weg wären, das kann doch nicht sein oder ?

Hartz IV, Kontopfändung, P-Konto, Sozialleistungen, Deutsche Bank
Probleme mit UGV Inkasso GmbH/ FKH GBR

Hallo,

ich denke mein anliegen wird hier nun etwas länger... also lege ich mal los. Ich weiss zwar das es schon mehrere Beiträge über oben genannte Firmen gibt, aber dennoch...

mein freund hat im letzten november einen mahnbescheid vom amtsgericht in mayen bekommen. auftraggeber ist natürlich die inkasso firma fkh. also handelt sich auch um diese anwählte wehnert und kollegen. im schreiben stand noch das es sich beim vorherigen gläubiger um "musicmonster" handelt. die forderung beläuft sich auf ca. 300 euro.

leider hatte er es versäumt damals sofort einen widerspruch an das amtsgericht zu schicken. grund dafür war, dass er ca 2 monate zuvor umgezogen war. auch in eine andere stadt. das schreiben ging aber noch an seine alte adresse.

auf anraten eines anwalts von der verbraucherzentrale konnte er aber noch fristgerecht einen einspruch gegen den vollstreckungsbescheid einlegen, was er auch gemacht hat.

jetzt wurde vorgestern sein konto durch die fkh gepfändet bzw es liegt ein vorläufiges zahlungsverbot vor. nach einem kurzen telefonat mit besagter firma, haben wir uns so gedacht, dass da irgendwas faul ist. angeblich hätten die einen titel. aber ein schreiben durch das amtsgericht ist nie bei ihm angekommen?! die "freundliche" dame am telefon meinte, das ein schreiben an ihn herausgeganen sei in dem man ihm eine ratenzahlung unterbreitet (von 20 euro) und in dem er dazu aufgefordert würde eine einzugsermächtigung zu erteilen. wenn er diese unterschrieben zurück sende, würde das konto wieder frei...

nun haben wir mal folgendes gemacht... wir haben für ihn einen brief an das amtsgericht in mayen aufgesetzt. in dem er die situation erklärt und diese darum gebeten, dass sie ihm doch auskunft über den Vollstreckungsbescheid schicken sollen...

meine frage nun... ist das sinnvoll? hat das schonmal jemand gemacht und geben die einem so auch auskunft? denn wir glauben gar nicht, dass es da einen titel gibt... und falls es wirklich keinen gibt... wie kann es da möglich sein das konto zu sperren??

einen termin beim RA hat er aber auch schon nächste woche. nur irgendwie geht ja auch zeit verloren und ich denke man muss doch jetzt schon irgendwas machen können? im amtsgericht in unserem ort können die nichts machen, weil die da nichts vorliegen haben... zwecks aufhebung der pfändung...

Kontopfändung
Umsatzsteuer und Pfändung Finanzamt

Ich bin noch nicht so lange selbstständig. Nun aber das ersten Problem. Das Finanzamt bekommt von mir noch ca. 300,- € Umsatzsteuer, vor ca. 4 Wochen durch das Finanzamt angemahnt und 1% draufgeschlagen bis dahin alles richtig. Nun habe ich am 6.05.2011 pünktlich  Umsatzsteuervoranmledung online abgegeben . Erstattungsbetrag von ca. 850,- € . Am 11.05.2011 telefoniere ich noch mit dem Finanzamt und am12.05.2011 bekomme ich  von meienr Bank einen Brief Pfändungsund Überweisungsbeschluss ca.  Das ist ja wohl überhaupt nicht nachvollziehbar. Keine Volltsreckungsankündigung garnicht am telefon  kein Wort. Warum wird überhaupt gepfändet wenn die 1 Woche lang vorher schon sehen das ich eine Erstattung zu bekommen habe warum wird hier nicht einfach verrechnet und nur die Differenz der Ertstattung an mich überwiesen? Die Erstattung habe ich im übrigen noch nicht. Was kann ich tun ich brauch sofort ein freies Konto  in den nächsten Tagen erhalte ich Provisionen, muss auch auf Geschäftreise bin nun  aber  handlungsunfähig und mittellos trotz Geld. Weiß jemand ob das Finanzamt in so einem Fall sofort die Pfändung zurück ziehen muss? Muss ich trotz Email ans Finanzamt noch dagegen Wiedersprechen? und Wie lange dauerte es bis das Konto frei ist. Ich bin total entsetzt wegen der kleinen Summe, so viel Ärger und bloß sorry weil das Finanzamt versäumt zu verrechnen. Danke und liebe Grüße Verro

Finanzamt, Kontopfändung

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