Seit März 2008 habe ich eine Kontopfändung. Bin Harz IV Bezieher und seit November 2010 bekomme ich eine Rente wegen Erwebsunfähigkeit das sind 357,00.- ich habe somit kein Pfändbares Einkommen. Meine Frage. kann eine Bestehende Kontopfändung Verjähren. wen nein warum nicht ?