Massiver Ärger mit der KOHL KG seint nunmehr 12 Jahren!

Guten Tag,

die Firma Kohl KG hat eine Kontopfändung durchgeführt. Grundlage hierzu ein Vollstreckungsbescheid aus 2002, welchen sie, da zwischenzeitlich im Hause des Inkassounternehmen verloren, beim Mahngericht AG Mayen als Zweitschrift anforderte. In all den Jahren erhielt ich hin und wieder dubiose Schreiben der Kohl KG mit Drohungen, wirren Betragsangaben. Fehler der Kohl KG ist den damals noch offenen Betrag (ca. 500 DM) nach Euroumstellung 1:1 umgerechnet zu haben. Dies habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, aber nie Reaktion erhalten. Daher reagierte ich auch nicht auf die "Drohbriefe". Letzter aufgerufener Betrag der Kohl KG waren ca. 3.400,- Euro. Nun Ende April die Kontopfändung. Meine Bank teilte mit, dass 1300 Euro gepfändet wurden. Wie kann das sein? Diese habe ich dann da Deckung vorhanden überwiesen damit das Konto wieder frei wird um leben zu können. Miete etc mussten ja auch bezahlt werden. Eine Ausfertigung des PfüB habe bis heute nicht erhalten, dafür ein Schreiben der Kohl KG in welchem ich aufgefordert werde, nachdem nun ja ein Teilbetrag beglichen wurde (?!), den noch offenen Betrag von ca 1900 Euro bis 22.5. zu begleichen da ansonsten das Verfahren weiter betrieben werden muss. Sie beziehen sich auf § 367 BGB.

Wie gehe ich hier nun vor? Sofort anwaltlich vertreten lassen? Ratenzahlung für den Restbetrag beantragen (Kommt einer Schuldanerkennung gleich)? Ich habe niemals eine Rückmeldung auf mein damaliges Schreiben bekommen wegen falscher Umrechnung. Die Beträge sind hahnebüchen. Macht es Sinn die Geschäftsführer direkt anzuschreiben und mit Klage zu drohen wenn die Bemühungen der KOHL KG nicht sofort eingestellt werden? Können die am Monatsende wieder das Konto pfänden? Möchte das Konto nicht ein P-Konto wandeln lassen.

Fragen über Fragen...wer kann mir diese beantworten oder einen Rat bezüglich der weiteren Vorgehensweise geben? Vielen Dank vorab.

Kontopfändung
Kontopfändung - Bank überweist Gläubiger Geld trotz Ratenzahlungsvereinbarung...

Hallo, mein Konto wurde gepfändet bzw war es das bereits, jedoch haben wir uns damals auf eine Ratenzahlung geeinigt. Letztens konnte ich eine Rate nicht zahlen und mein Konto wurde wieder gesperrt. Daraufhin habe ich (vor 2 Wochen) auf eine Wiederaufnahme der Ratenzahlung gebeten. Als ich gestern Morgen zum Automaten ging um zu prüfen ob sich was tut, wurden 500€ abgebucht und mein Konto war wieder frei. Nach besuch bei meiner Bank, zig Telefonaten mit Gläubiger und Bank, hat sich am ende des tage herausgestellt, dass die Bank selber es veranlasst hat dieses Geld zu überweisen. ...Ich bin zurzeit arbeitslos aber die Bänkerin sagte, dass seit 2012 auch Sozialleistungen einfach weggenommen werden können. Ein P-Konto habe ich nicht und würde auch rückwirkend nichts bringen. Die Bänkerin sagte auch etwas von "nach drei Wochen müssen wir das Geld dem Gläubiger überweisen...". In Endeffekt wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Geld weg ist. Nun habe ich aber gestern auch im laufe des Tages Post vom Gläubiger bekommen, mit der Bestätigung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung. Ich gehe damit am Montag eh zur Bank und versuche es nochmal. Könnte das denn helfen und hat jemand damit Erfahrung? Was könnte ich sonst noch tun? Amtsgericht? Über fachkundige Antworten würde ich mich freuen! ...Bin seit Wochen halb am verhungern, und über Rechnungen, Miete usw wollen wir erst gar nicht reden, na ja.

DANKE!

Finanzen, Schulden, Bank, Recht, Gesetz, ALG II, Finanzwesen, Kontopfändung, Pfändung
Kontopfändung komplett bezahlt - nach einem Jahr ist Pfändung jedoch nicht raus

Hallo, da ich vor 2 Jahren (im November 2011) mit meinem Partner zusammen gezogen bin, hatte ich dies meiner Versicherung für die Hausrat mitgeteilt. Da mein Partner bei derselben Versicherung die Hausrat hat wurde mir gesagt, dass wir die Vers.-Nr. der älteren Versicherung (die meines Mannes) mitteilen müssen, danach wird meine Versicherung in der meines Mannes angelegt und ich muss diese weder kündigen noch zahlen. Nach einem Jahr(Juni 2012) wurde dann mein Konto von der Sirius Inkasso gepfändet, aufgrund von Nichtzahlung der Vers.-Beiträge. Ich muss dazu sagen, dass ich lediglich 1 Mahnung erhielt und nach Telefonat mit dem Servicecenter, diese für nichtig erklärt wurde. Um jedoch erstmal wieder über mein Konto verfügen zu können, zahlte ich die Schuld. Und rief erneut im Servicecenter der Versicherung an, man sagte mir es wäre nicht einmal mein Umzug in der Akte eingetragen, was jedoch nicht stimmen kann, da ich ja die Mahnung an die neue Anschrift erhielt! Ich gab also erneut im Servicecenter meine neue Anschrift bekannt und die Vers.-Nr. meines inzwischen Mannes an. Wieder erhielt ich die Aussage, dass nun alles in Ordnung wäre.

Am 1010. dieses Jahres erhielt ich nun eine Schreiben meiner Bank, dass mein Konto von den Rechtsanwälten Wagner Pauls und Kalb im Auftrag der Versicherung erneut gepfändet wurde. Um schnellstens wieder über mein Konto verfügen zu können, wies ich die Bank an den gesamten Betrag sofort zu überweisen. Nun kommt jedoch der Hmmer. Da die Sirius Inkasso letztes Jahr versäumt hat bekannt zu geben, dass doch sämtliche Zahlungen bei denen eingegangen sind und die Pfändung somit erloschen sei, konnte die jetzige nicht bezahlt werden. Die Pfändung des letzten Jahres war nur ruhend gestellt, weshalb ich jedoch nichts über eine noch vorliegende Pfändung wusste. Nun wollte ich mit der Sirius Inkasso sprechen, die hat jedoch sämtliche Vorgänge an die Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb abgetreten. Also rief ich dort an, diese Damen am Telefon sind äußerst unverschämt, arrogant und unfähig! Man sagte mir, dass die Probleme alle nur von meiner Bank verursacht wurden, weil die einen Antrag auf Freigabe meines Kontos stellen müssen.

Nun kommen wir endlich zu meiner Frage: Wer muss nach erfolgter Zahlung das Konto wieder freigeben? Die Bank meint der Gläubiger muss sie informieren, dass die Zahlung komplett geleistet wurden und die Anwälte behaupten die Bank müsse den Antrag stellen. Da das ganze jetzt schon knapp 4 Wochen läuft, sind mir einige Kosten entstanden, die ich natürlich geltend machen will, jedoch brauch ich jetzt erstmal von euch die Info, wer letzendlich die Pfändung hätte rausnehmen müssen.

Vielen Dank für sinnvolle Antworten

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Frist für Kontofreigabe nach einer Kto.pfändung? Wie bekomme ich es schnellstens Frei..

Es lag eine Kontopfändung vor, der geforderte Betrag wurde durch die Kontoführende Online-Bank am Mittwoch beglichen. (Buchungstag war gestern gewesen lt. Kto.auszug) Nun gibt die Bank dem Schuldner aber erst wieder das Konto frei wenn Sie ein Schriftstück -> also die Freigabe das alles i.O. ist, durch den Gläubiger erhält. Selbst auf telef. drängen hin geben Sie es nicht frei, es steht der 1. eines Monats bevor wo alle lfd. Kosten abgehen werden. Dem Gläubiger wurde per Email der Zahlungsnachweis zu gemailt mit der Bitte um schnellstmögliche Kto.-freigabe. (FAX geht keins dran und per Telefon kommt ein blöder Spruch....typisch was man so über dieses RA Büro hier ebend im I-Net liest). Ebenfalls wurde gleiches Schreiben mit Kopie des Zahlungsnachweises an das zuständige Amtsgericht zugefaxt.

  1. Gibt es eine gesetzl. Frist wann das Konto wieder freigegeben werden muss durch die Bank oder muß der Schuldner jetzt solange warten bis die Mühlen der Justiz/der Bürokratie gemahlen haben ???
  2. Kann er irgendwie die Freigabe des Konto´s über das Amtsgericht oder über den OGV bewirken ???

Den es sieht fast so aus, daß man den Gläubiger nicht direkt an die Strippe bekommt um die Dringlichkeit zu erwirken. Desweiteren hat der Schuldner gerade man noch 20 € in der Tasche und kommt dadurch nicht an das existierende neue Gehalt ran. (P-Konto geht nicht, da es sich um ein Tagesgeldkto. mit Verrg.kto. handelt)

Recht, Kontopfändung, Pfändung

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