hallo, ich habe mit meinen Gläubigern gesprochen und die haben meine Kontopfändung ruhend gestellt. jetzt sagt mir aber meine sparkasse, dass es eine gesetzliche bestimmung wäre, die kontopfäundung nicht ruhend zustellen sondern man kann sie nur aufheben. ein sogenanntes p-konto habe ich schon. nur bringt das nichts wenn die kontopfändung nur ruht da sich die sparkasse querstellt. was kann ich tun.