Durch einen Gläubiger wurde mein Konto gepfändet, habe dieses aber in ein P-Konto umwandeln lassen. Eine EV habe ich auch schon abgegeben, während ich noch Sozialleistungen bekommen habe. Jetzt werde ich jedoch einen neuen Job anfangen, jetzt ist die Frage, ob automatisch mein Lohn, der über dem pfändungsfreien Betrag liegt, gepfändet werden kann (oder muss der Gläubiger erst einen Antrag auf Lohnpfändung stellen?) und wenn, dieses dann dem neuen Arbeitgeber mitgeteilt wird. Was ist, wenn ich das Gehalt auf ein Sparbuch überweisen lasse, wäre da der Lohn auch direkt weg, denn das Sparbuch ist NICHT gepfändet? Ich wäre bereit, eine Ratenzahlung oder einen Vergleich zu vereinbaren, aber, bei WEM frage ich dieses san - beim GV oder Gläubiger?