Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

Hallo

ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .

Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.

Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?

Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?

Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?

Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?

Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe

Mfg

Trend4

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