Meinung des Tages: Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare - wie bewertet Ihr diese Reform?

Ab sofort können gleichgeschlechtliche Paare den Segen von katholischen Geistlichen erhalten. Damit öffnet sich die katholische Kirche einer lange gehegten Reformforderung. In einem Punkt allerdings bleibt man seitens der Kirche standhaft...

Der Vatikan erlaubt die Segnung homosexueller Paare

Nach einer Grundsatzerklärung, die von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt worden ist, dürfen katholische Geistliche homosexuelle Paare ab sofort segnen. Während die vatikanische Glaubensbehörde vor zwei Jahren noch erklärte, dass der Segen gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche nicht möglich sei, zeigt man sich seitens der Kirche inzwischen reformfreudiger.

Papst Franziskus ließ bereits im Herbst erkennen, dass er Segnungen für homosexuelle Paare nicht per se ablehnen würde und man diesen, sofern diese das Vertrauen sowie die Hilfe Gottes benötigen, beistehen müsse.

Der verbindliche Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (dt. das flehende Vertrauen), der diese Neuerung regelt, hebt jedoch hervor, dass eine Verwechslung mit dem Sakrament der Ehe ausgeschlossen werden müsse. Der Segen darf demzufolge auch nicht während eines Gottesdienstes erteilt werden.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt diesen Schritt, kritisiert allerdings, dass der Vatikan weiterhin zwischen irregulären (gleichgeschlechtlichen) und regulären Partnerschaften differenzieren würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr diese Neuerung? In welchen Punkten wünscht Ihr Euch weitere Reformen seitens der katholischen Kirche? Sollte das Sakrament der Ehe ebenfalls auf homosexuelle Paare anwendbar sein? Wie weit soll und darf sich die Kirche von ihren Grundsätzen entfernen, um Reformen anzustoßen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-12/vatikan-erlaubt-segnung-homosexueller-paare?

https://www.tagesschau.de/ausland/katholische-kirche-segnung-homosexuelle-100.html

Ich begrüße die Entscheidung, da... 57%
Ich kritisiere die Regelung, weil... 29%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 14%
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Gilt das Beichtgeheimnis auch bei einem angekündigten Verbrechen?

Ich habe letztens mit einem Freund diskutiert, wie es sich bei folgendem Sachverhalt verhält:

Gilt das Beichtgeheimnis der katholischen Kirche auch bei Ankündigung eines Verbrechens? Ein Beispiel: Ein Mann geht zu seinem Beichtvater und erzählt ihm während des Beichtgesprächs (Der Mann beichtet in diesem auch schwerwiegende vergangene Taten), dass er vorhat direkt im Anschluss mehrere Menschen umzubringen. Es wird jetzt noch angenommen, dass der Beichtvater den Mann gut kennt und deshalb aufgrund irgendwelcher Umstände (Der Mann hat bereits mehrere Morde begangen, oder ist psychisch in irgendeiner Form gestört) davon ausgehen muss, dass der Mann das Angekündigte auf jeden Fall umsetzten wird, falls er nicht aufgehalten wird. Ist der Beichtvater nun vom Kirchenrecht aus gesehen berechtigt, sich wegen des angekündigten Verbrechens z.B. an die Polizei zu wenden um den Mann aufzuhalten?

Hier meine Ansicht; Ich weiß bereits, dass das Beichtgeheimnis absolut ist; Der Beichtvater darf also unter keinen Umständen die ihm in der Beichte anvertrauten vergangenen Verbrechen preisgeben. Wie verhält es sich nun aber mit angekündigten Verbrechen, so wie oben geschildert? Assoziiert das Wort Beichte nicht bereits, dass es sich dabei nur um bereits verübte Taten handelt, die einem vergeben werden können? Meiner Meinung nach wäre der Beichtvater also kirchenrechtlich dazu berechtigt einzugreifen und den Mann zu stoppen, da das Ankündigen einer Straftat in meinen Augen keine Beichte sein kann.

Wie seht ihr das Ganze? Ich freue mich auf eure Antworten!

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