Sollen Eltern in die Beziehung rein reden? Wie würdet ihr folgende Situation finden?

Hi,

meine Frage ist zwar allgemein formuliert, aber sie bezieht sich auf einen konkreten Vorfall. Meine Freundin (23) und ich sind seit über 1 Jahr zusammen. Wir haben uns im Theologie Studium kennengelernt. Nun habe ich mein Studium mit dem Master beendet und fange in einer Gemeinde an zu arbeiten.

Meine Freundin muss jedoch noch ein Jahr studieren, sie weiß aber auch noch nicht was sie danach macht. Jedenfalls bin ich heute aus meiner Studentenbude ausgezogen und meine Freundin, ein Kumpel und meine Eltern haben mir geholfen.

Dann bin ich aber nur mi meinen Eltern in meine neue Wohnung gefahren und hab das Zeug ausgeladen. In meiner neuen Wohnung ist eine Couch schon vorhanden und die hat ein Gästebett mitdrin. Mein Vater sagte dann iwas bzgl. der Couch und ich meinte: "Ist echt cool. Dann kann M. wenn sie da ist drauf schlafen" (ich hab nur ein 90 cm Bett) und mein Vater dann: "M. kann hier nicht wohnen. Du bist im Anerkennungsjahr. Wenn das das Bistum das raus bekommt." Ich hab mich dann schon aufgeregt, weil meine Freundin nicht da wohnen wird, sondern mal 4 Tage mich besucht. Kirchenrechtlich kann mir da niemand was sagen, weil Besuch darf ich haben. Wir dürfen nur nicht offiziell zusammenwohnen. Ich weiß nur von Kollegen, dass das Bistum manchen Leuten von denen sie wussten, dass sie unverheiratet waren Druck gemacht haben.

Mein Vater arbeitet auch bei Kirchens und hatte in seiner Studienzeit auch Freundinnen. Sonst ist der eigentl. kein Spießer.

Wie würdet ihr das sehen? Würdet ihr darauf hören? Mir hat das Situation auch nicht gerade leichter gemacht, da es eh ab jetzt eine Fernbeziehung ist.

Ich verstehe das nicht. Mein Vater und meine Freundin hatten sich heute auch richtig gut verstanden. Naja aber meine Freundin hat auch viel gemeckert und ich dachte mir auch: "Okayy... Sowas würde ich deinen Eltern nicht sagen."

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Sonntagspflicht?

Unser Priester ist leider pastoral etwas unklug. Zum Beispiel betont er bei jedem schönen Fest, auf das man sich normalerweiser freut, weil es da eine besonders feierliche Messe gibt, dass an dem Tag "Sonntagspflicht" bestehe. Mit dieser Art verdirbt er einem irgendwie die halbe Freude.

Jetzt gab es den Fall, dass eine Familie mit mehreren Kindern sonntags immer länger als eine Stunde Fahrtweg bis zur Kirche hat. Die Sonntagspflicht entfällt ja, wenn der Weg zu lang ist. Sie könnten auch in eine nähergelegene Kirche gehen, aber da wollen sie nicht sooo gern hin, weil sie denken, dass eine Messe im novus ordo für ihre Kinder vor allem ein schlechtes Vorbild gibt.

Bisher sind sie an Tagen, wo sie nicht so weit fahren konnten oder wollten, dann bei sich im Ort in die NOM-Messe gegangen.

Letzte Woche hat der Priester ihnen aber gesagt, dass man, wenn der Weg zu weit sei für die Tridentina, in die NOM-Messe auch nicht gehen müsse. Das hat mich etwas verwirrt. Soll das heißen, dass man in der neuen Messe seine Sonntagspflicht gar nicht erfüllen kann?

Ich meine, dann könnte ja fast jeder Katholik, der keinen Bock auf die Messe hat, dieses Argument nehmen und wäre von der Sonntagspflicht befreit?

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darf eine Kirche mir Hausverbot erteilen?

Hallo.Mein Name ist Katjusha.Ich habe in einer bestimmten Kirche Hausverbot bekommen.Niemals habe ich mich im Vorraum der Kirche,in der Kirche selbst,oder im Cafe der Kirche schlecht verhalten.Auch im Gottesdienst habe ich nicht gestört.Es gab ein paar persönliche Probleme zwischen Menschen,die zur Kirche gehören,und die dort eine hohe Position-oder sogar eine sehr hohe Position haben.Es staute sich Wut in mir auf,die ich dann in Form von unangebrachten Einträgen/Bewertungen über die Kirche in einem sehr bekannten sozialem Netzwerk geschrieben habe.Mir wurde daraufhin Hausverbot erteilt.Ich wartete 4 Wochen,entschuldigte mich schriftlich-mit einem kleinen Geschenk anliegend-bei dem Leiter der Kirche,und bat darum,dass das Hausverbot aufgehoben wird.Die negativen Einträge in dem bekannten sozialem Netzwerk sind schon längst von der Kirche selbst entfernt worden.Es gab keine weiteren Probleme mit mir.Ich habe folgenden Schritt vor : ich möchte den Leiter per Einwurf-Einschreiben dazu auffordern,dass Hausverbot aufzuheben ( und eine Kopie von dem Schreiben machen ).Sollte er innerhalb einer gewissen Frist nicht positiv reagieren,möchte ich beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Einlass in die Kirche beantragen.Was denkt ihr,hat das eine Aussicht auf Erfolg? Danke für eure Antwort im voraus! Kathy

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