Wenn ich im Testament schreibe, dass mein letzter Wille ist, dass auf meinem Grabstein stehen soll "Mensch zweiter Klasse".
Kann ich dann davon ausgehen, dass mein Wille umgesetzt wird?
Oder gibt es in unserem wundervollen Deutschland auch dafür wieder irgendeine gesetzliche Regelung, die dem entgegen steht, sodass das gar nicht geht?