Ich habe letztens mit einem Freund diskutiert, wie es sich bei folgendem Sachverhalt verhält:
Gilt das Beichtgeheimnis der katholischen Kirche auch bei Ankündigung eines Verbrechens? Ein Beispiel: Ein Mann geht zu seinem Beichtvater und erzählt ihm während des Beichtgesprächs (Der Mann beichtet in diesem auch schwerwiegende vergangene Taten), dass er vorhat direkt im Anschluss mehrere Menschen umzubringen. Es wird jetzt noch angenommen, dass der Beichtvater den Mann gut kennt und deshalb aufgrund irgendwelcher Umstände (Der Mann hat bereits mehrere Morde begangen, oder ist psychisch in irgendeiner Form gestört) davon ausgehen muss, dass der Mann das Angekündigte auf jeden Fall umsetzten wird, falls er nicht aufgehalten wird. Ist der Beichtvater nun vom Kirchenrecht aus gesehen berechtigt, sich wegen des angekündigten Verbrechens z.B. an die Polizei zu wenden um den Mann aufzuhalten?
Hier meine Ansicht; Ich weiß bereits, dass das Beichtgeheimnis absolut ist; Der Beichtvater darf also unter keinen Umständen die ihm in der Beichte anvertrauten vergangenen Verbrechen preisgeben. Wie verhält es sich nun aber mit angekündigten Verbrechen, so wie oben geschildert? Assoziiert das Wort Beichte nicht bereits, dass es sich dabei nur um bereits verübte Taten handelt, die einem vergeben werden können? Meiner Meinung nach wäre der Beichtvater also kirchenrechtlich dazu berechtigt einzugreifen und den Mann zu stoppen, da das Ankündigen einer Straftat in meinen Augen keine Beichte sein kann.
Wie seht ihr das Ganze? Ich freue mich auf eure Antworten!