weniger Unterhaltszahlungen - Hauskredit anrechnen

Hallo alle zusammen,

folgender Sachverhalt.

Mein Lebensgefährte hat 2 nichtehelich Kinder (von 2 verschiedenen Frauen). Das erste Kind ist 11 und bekommt, in beidiger Einverständnis, monatlich einen Unterhalt in Höhe von 140,- €.

Das zweite Kind ist 5 Jahre alt und bei diesem Kind verlangt die Kindesmutter die volle Unterhaltzahlung. Ein Titel wurde unterschrieben.

Nur leider verdient mein Lebensgefährte keine Millionen im Monat, sodass er monatlich ein Nettoeinkommen von 1500,- € hat.

Nach der Trennung von Mutter 2, hat er sich ein Haus gekauft und dafür einen Kredit abgeschlossen (500,- €/ Monat). Vorher war er bei seinen Eltern gemeldet, da er während der Beziehung bei Mutter 2 gelebt hat aber nicht mit im Mietvertrag stand.

Die "nette" Dame vom Jugendamt, weigert sich aber strickt, diese Kreditraten als monatliche Belastung, zu Gunsten meines Lebensgefährten, anzurechen.

Ist denn das Jugendamt nicht verpflichtet, ihm zumindestens eine "Pauschale" als "Mietkosten" zu gewährleisten?

Denn es kann ja nicht sein, dass die Dame vom Jugendamt zu einem 32 jährigem Mann sagt, er solle das Haus doch einfach verkaufen und wieder bei Mutti einziehen.

Er will ja Unterhalt zahlen, nur leider ist das in der Höhe die das Jugendamt festgesetzt hat, nicht bzw. nur schwer möglich.

Gibt es hier irgendwelche § die das Regeln? Ich habe bis jetzt nur Beispiele gefunden wo es um Ehegattenunterhalt ging.

Mit freundlichen Grüßen

mutti und kind

Unterhalt, Kindesunterhalt

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