Ich habe eine Verpflichtungsurkunde jeweils für meine beiden Kinder (für den Unterhalt). Diese Verpflichtungsurkunde sollte mich vor Neuberechnungen Bewahren, das Amt wo meine Kinder Leistungen beziehen meint trots Verpflichtungsurkunde den Unterhalt neu berechnen zu dürfen.

Kann trotz Verpflichtungsurkunde der Unterhalt neu berechnet werden von der gegenseite