Hallo, ich lebe in folgender Situation. Mein Sohn ist mit 80% behindert und geht daher in eine Internatsbetreuung. Die Mutter hat zwar das alleinige Sorgerecht, allerdings hält sich mein Sohn alle zwei Wochen ab Freitag Mittag bis Sonntag Abend sowie in allen Ferienblöcken jeweils anteilig und zusätzlich an den meisten Brückentagen bei mir auf. Die Internatskosten werden von einer Stiftung getragen und in der Wohnung seiner Mutter muss er sich mit seiner kleinen Schwester ein Zimmer teilen.

Kann mir jemand sagen ob ich in dieser Situation tatsächlich verpflichtet bin den vollen Unterhaltssatz an die Mutter zu zahlen. Bevor hier jemand auf falsche Gedanken kommt, das Geld kommt definitiv nicht bei meinem Sohn an und darum geht es mir einzig und alleine. Kleidung, Zimmer, Spielzeug, Ausflüge usw. werden selbstverständlich auch von mir finanziert und an den ach so außergewöhnlichen Belastungen wie Klassenfahrten usw. werden ich auch schön mit der Hälfte zur Kasse gebeten.

Vielen Dank für die ein oder andere helfende Antwort.