Kindesunterhalt - die Kindsmutter sendet keine Ausbildungsnachweise. Was kann man tun?

Hallo an Alle!

Folgender Sachverhalt: Das Kind lebt bei der Mutter. Es ist 17 Jahre alt und wird im Oktober 18. Es ist davon auszugehen, dass das Kind im letzten Jahr seine Schule beendet hat. Es besteht ein Gerichtstitel / Vergleich (ohne Befristung), der mit Volljährigkeit mit Abänderungsklage geändert werden soll.

Nun ist es ja so, dass man bei Berufsausbildung zur Zeit (bis zur Volljährigkeit) die Ausbildungsvergütung abzüglich 90 Euro zur Hälfte anrechnen könnte.

Wenn die Kindsmutter nun keine Nachweise sendet, wie z.B. den Ausbildungsvertrag, eine Schulbescheinigung etc. - wie kann man weiter vorgehen?

Muss erst eine Auskunftsklage eingereicht werden oder macht man eine Abänderungsklage ins Blaue. Wird dann vorab vom Gericht geprüft, ob das Kind jetzt noch zur Schule geht, so dass die Abänderungsklage evtl. gleich abgewiesen wird? Wer zahlt die Kosten? Man will ja nicht klagen, wird aber quasi "gezwungen", weil man keine Nachweise bekommt... Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, es besteht kein Kontakt zu Mutter und Kind. Früher lief alles über die Anwälte, aber man will ja nicht unbedingt Anwaltskosten zahlen, die vermieden werden könnten, wenn man Nachweise hätte...

Könnte man im Zuge einer Klage auch gleich eine Befristung erreichen, damit man nicht im Herbst wieder klagen muss?

Und für die "Zeigefinger-hoch-Fraktion": es geht nicht darum den Unterhalt nicht zahlen zu wollen, sondern nur um die mögliche Herangehensweise...

Danke für hilfreiche Antworten!

Recht, Familienrecht, Kindesunterhalt, Klage, Ausbildung und Studium
Kindesunterhalt neuberechnung trotz Außergerichtliche Einigung?

Hallo,

ich habe ein Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen, da das Thema mich ziemlich beschäftigt im Moment !

ich bin bereits geschieden und hab aus erster Ehe 1 Kind (9 jahre) wofür ich 200€ unterhalt zahle!

meine Exfrau hat auf Unterhalt verzichtet, da mein damaliger Verdienst nicht ausreichte.

Es wurde eine ausergerichtliche Einigung von unsern damaligen Anwälten ausgehandelt mit den 200 € Unterhalt.

Ich habe jetzt ein durchschnittliches nettoeinkommen durch meine arbeit von rund ca. 2500 € + Weihnachtsgeld und Gratifikation.

Mittlerweile habe ich neu geheiratet und habe 2 weitere Kinder (4 und 5 Jahre) mit meiner neuen Frau.

Jetzt möchte meine Exfrau trotz außergerichtliche Einigung den Unterhalt neu prüfen lassen.

Wir besitzen seit kurzem ein Mehrfamilienhaus wo wir mtl. 400 € Kaltmiete erzielen ( brutto)

Meine Frage ist, meine Frau und ich haben Lohnsteuerklasse 3 und 5, sie hat die schlechtere und kommt mit ihrem Gehalt auch nicht auf die 1080€ selbstbehalt.

Kommt durch die neuen Kindern und dem wenigen Verdienst meiner Frau überhaupt mehr Unterhalt raus für mein 1 Kind ? Und in wie weit sind die Kredite usw für das Haus zu berücksichtigen die für die Finanzierung aufgenommen wurden ?

Die Einnahmen durch Vermietung dienen als Instandhaltung für das Haus und den Kredit von einer Bank nach 10 jahren aus zu lösen. (Finanzierung Haus besteht aus 1 Hauptkredit,Förderkredit und Privatkredit von meiner Schwiegermutter)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen !

Recht, Kindesunterhalt, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kindesunterhalt