Jugendamtsurkunde - viele Fragen - wie vorgehen?

Meine Ex hätte gerne eine Jugendamtsurkunde für meine 12jährige Tochter. Ich bin natürlich gewillt dieses zu tun, da ja ein Anrecht darauf besteht und ich ja auch keinen bock auf Streit habe. Meinen Unterhalt habe ich bisher auch stets regelmäßig bezahlt.

Nun wird beim Jugendamt in der Urkunde ja ein Betrag festgesetzt, der von mir zukünftig gezahlt werden muß und den man von mir "kostengünstig einklagen kann", sollte er mal ausfallen. (woran ich garnicht denken würde!)

Da ich ja also für die Zukunft ein Schuldanerkenntnis erstellen lassen soll, möchte ich natürlich, daß in die Urkunde auch der RICHTIGE Betrag eingetragen wird, sprich, daß zur Berechnung auch mein "bereinigtes Nettoeinkommen" verwendet wird.

1.) Soll ich mich, BEVOR ich zum Jugendamt gehe, von einem Anwalt beraten lassen und den Betrag von ihm VORWEG ausrechnen lassen?

2.) Oder erst zum Jugendamt, ausrechnen lassen, dann ggfs. vom Anwalt überprüfen lassen?

3.) Bereinigt mir das Jugendamt mein Netto-Einkommen?

Weiter lese ich was von "dynamischer Urkunde".

4.) Gibt es also auch eine "nicht dynamische", kann ich wählen, kann ich da was falsch machen?

Außerdem lese ich noch was von "unbedingt bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres befristen". An anderer Stelle wieder "...wird befristet bis zum 21sten Lebensjahr, da haben Sie keine Wahl".

5.) Was denn nun? Wenn ich nun sage "bitte bis 18", dann sagt der Beamte "geht nicht" und später lese ich dann womöglich wieder "selbst Schuld, daß Du das gemacht hast". Aber ich bin doch da praktisch gefangen und kann da nur drauf hoffen, nicht beschissen zu werden, oder ich komme meiner Pflicht nicht nach.

Also wie ihr seht, ich weiß nicht, was ich jetzt als erstes machen soll.

Im Grunde wollte ich erst zum Anwalt und mir das ausrechnen lassen.

Aber vielleicht kann ich mir das Geld ja auch sparen und ich mache mir nur unnötig Gedanken.

Vielleicht kann mir jemand ein bißchen gut zureden und mir bei der Entscheidung behilflich sein.

DANKE dafür schonmal!!!

Unterhalt, Jugendamt, Kindesunterhalt
Lohn Pfändung durch Jugendamt mit Titel?

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:Jugendamtsurkunde aus 2013. Forderung vom Jugendamt/geleistete Unterhaltsvorschuss aus 2015 bis heute ca. 5tsd.€.Aktuelle Forderungen monatlich 200€!

Das Problem: wenig verdient, 16 Monate Krankengeld nach mehreren Bandscheibenvorfällen, trotz 2 OPs seit Mai 2017 wieder am arbeiten. Neu verheiratet und 1 Kind i(15Monate alt) m Haushalt. Jetzige Ehefrau 100% schwerbehindert. (schwerer Unfall). Kein Einkommen, Rente oder ähnliches vorhanden. Bin Alleinverdiener mit rund 1735€netto. Das Jugendamt erkennt unsere Miete von 570 Euro nicht an.. Nur Hälfte da ich die Wohnung ja nicht alleine bewohnte!!! Fahrkosten nur die kürzeste Strecke die mitten durch die Innenstadt führt und niemand fahren würde. 23km zu tatsächlich 32 km. Der PKW ist voraussetzung des Arbeitsverhältnises.

Ehefrau kann derzeit (Betreuung unseres Kindes) und auch wohl zukünftig nicht arbeiten. Die Unterhaltsvorschussstelle will nun ihren geleisteten Vorschuss aus der Urkunde per Teilausfertigung einfordern und die Zwangsvollstreckung einleiten. Ich habe eine Zahlungsbereitschaft erklärt, jedoch nur unter Anerkennung der Akzeptanz der vollen Miete. Habe die geringere Kilometerpauschale akzeptiert und komme auf einen Betrag von 113€ und habe diesen zzgl. 37€auf den Rückstand, welcher jedoch neu berechnet werden sollte (Miete, Selbstbehalt etc.) zur Zahlung angeboten und ansonsten die Forderung als falsch bezeichnet und zurück gewiesen.

Das Jugendamt ist darauf nicht eingegangen und besteht auf die Richtigkeit seiner Berechnung... Mit welchem Recht?

Ich hatte eine Anwältin, die über 4 Jahre mit den Ämtern rege geschrieben hat, es aber fahrlässig versäumt hat, die Urkunde an meine jeweiligen Situationen anzupassen. Was kann denn nun gepfändet werden?

Ich nehme weiterhin starke Opiate und andere Medikamente um überhaupt Arbeiten zu können. Die Erkrankung ist als chronisch anerkannt, der medizinische Dienst sah noch im letzten Dezember eine erhebliche Erwerbsminderung bis hin zur Erwerbsunfähigkeit laut Gutachten.... Ich glaube, im Falle einer Pfändung sollte ich mich besser auf meine Gesundheit konzentrieren anstatt auf meine Arbeit.

Recht, Unterhalt, Jugendamt, Kindesunterhalt, lohnpfändung, Pfändung, Vollstreckung, Wirtschaft und Finanzen

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