Hallo,

ich habe ein Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen, da das Thema mich ziemlich beschäftigt im Moment !

ich bin bereits geschieden und hab aus erster Ehe 1 Kind (9 jahre) wofür ich 200€ unterhalt zahle!

meine Exfrau hat auf Unterhalt verzichtet, da mein damaliger Verdienst nicht ausreichte.

Es wurde eine ausergerichtliche Einigung von unsern damaligen Anwälten ausgehandelt mit den 200 € Unterhalt.

Ich habe jetzt ein durchschnittliches nettoeinkommen durch meine arbeit von rund ca. 2500 € + Weihnachtsgeld und Gratifikation.

Mittlerweile habe ich neu geheiratet und habe 2 weitere Kinder (4 und 5 Jahre) mit meiner neuen Frau.

Jetzt möchte meine Exfrau trotz außergerichtliche Einigung den Unterhalt neu prüfen lassen.

Wir besitzen seit kurzem ein Mehrfamilienhaus wo wir mtl. 400 € Kaltmiete erzielen ( brutto)

Meine Frage ist, meine Frau und ich haben Lohnsteuerklasse 3 und 5, sie hat die schlechtere und kommt mit ihrem Gehalt auch nicht auf die 1080€ selbstbehalt.

Kommt durch die neuen Kindern und dem wenigen Verdienst meiner Frau überhaupt mehr Unterhalt raus für mein 1 Kind ? Und in wie weit sind die Kredite usw für das Haus zu berücksichtigen die für die Finanzierung aufgenommen wurden ?

Die Einnahmen durch Vermietung dienen als Instandhaltung für das Haus und den Kredit von einer Bank nach 10 jahren aus zu lösen. (Finanzierung Haus besteht aus 1 Hauptkredit,Förderkredit und Privatkredit von meiner Schwiegermutter)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen !