Welche Strafe ist realistisch?

Es geht um einen guten Freund von mir. Vor geraumer Zeit kommunizierte er mit Leuten, die Kinderpornos besitzen. Mein Kumpel wusste das bis dato aber nicht. Als er die dann in einer Bildschirmübertragung sah, machte er Screenshots. Damit hat er sich strafbar gemacht. Zudem verschickte er zwei pornographische Bilder von Kindern. Er hat sie noch auf der Festplatte.

Motivation: Er fand die Situation an sich lustig, solche Bilder zu verbreiten. Das Leid der Kinder fand er nie lustig.

Die Kripo hat entsprechende Geräte beschlagnahmt und meinem Freund gleich den Brief von der Staatsanwaltschaft in die Hand gedrückt.

Mein Kumpel bereut sein Verhalten. Er meinte, dass es unreif von ihm war und er das Leid der Kinder schrecklich findet. Mein Freund ist nicht pädophil. Er verabscheut Menschen, die massenhaft Kinderpornos besitzen/verbreiten/herstellen/verkaufen.

Die Tat wird man ihm definitiv nachweisen können. Er ist und war noch Heranwachsender. Deswegen wird wahrscheinlich das Jugendstrafrecht Anwendung finden.

Er ist nicht vorbestraft.

Bedingungslos einstellen wird man das Verfahren wohl nicht. Ist ja schon eine ziemlich heftige Sache.

Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch? Könnte er auch eine Geldauflage erhalten? Er hat kein eigenes Einkommen. Lediglich staatliche Hilfen.

Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt. Wieviele sind realistisch, wenn er geständig ist, Reue zeigt und sich ernsthaft entschuldigt?

Danke!

Recht, Gerichtsverhandlung, Jugendstrafrecht, Jura, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Kinderpornografie