Kann man unter 18 anzeige machen?

3 Antworten

Zuerst einmal grundsätzlich: Für eine Strafanzeige musst du nicht geschäftsfähig sein. Die Hilfe deiner gesetzlichen Vertreter ist nur erforderlich, wenn du Strafantrag stellen willst.

Wenn du 14 Jahre alt warst, handelt es sich hierbei schon einmal nicht um Kinder-, sondern um Jugendpornographie. Deren Besitz ist natürlich ebenfalls strafbar und kann von dir zur Anzeige gebracht werden. Ursprünglich hast du aber in die Aufnahmen eingewilligt; auch wenn formal nur der Hersteller sich auf § 184c IV berufen kann, ist Abs. 4 nach h. M. entsprechend auch auf Besitz und Besitzverschaffen anzuwenden (vgl. SSW-StGB/Hilgendorf § 184c Rn. 11 m. w. N.).

Hast du die Person bereits gebeten, die Fotos zu löschen? Das wäre hier eigentlich der erste Schritt. Wenn die Person dies verweigert, könnte man ggf. argumentieren, dass mit dem Abspeichern der Bilder ein strafbares Besitzverschaffen vorliegt, da du in diesen Vorgang nicht eingewilligt hast.

Dass deine Eltern von der Sache nichts erfahren, solltest du aber bitte nicht erwarten. Wenn die Polizei oder StA weitere Angaben von dir benötigt, man dich als Zeuge lädt, etc. würde die entsprechende Post an deine gesetzlichen Vertreter gehen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Ihn anzuzeigen, ohne einen handfesten Beweis von Missbrauch deiner Bilder wird schwierig. Du hast sie ihm im Einvernehmen geschickt und somit hat er ein Recht darauf diese zu behalten, außer du sagst, dass du das nicht möchtest. Dann spricht das Recht am eigenen Bild für dich, solange du auf den Bildern zu erkennen bist, dann ist er gezwungen diese zu löschen, falls er die Bilder veröffentlichen sollte, kannst du ihn wegen Recht am eigenen Bild, Personenschaden, Rufschädigung und dann eben auch Kinderpornografischer Inhalte anzeigen, was zu 100% zu deinen gunsten ausgehen würde, aber wie gesagt, solange er das nicht macht, kein Recht auf Anzeige.

Du musst jedoch zuerst ihm klarstellen, dass du nicht möchtest, dass er sie weiterhin behält. Vom Lügen wegen Kinderpornographischen Inhalten auf seinem Gerät rate ich dir ab, da dies ebenfalls für dich Konsequenzen ziehen könnte, zudem werden bei einer Anzeige deines Alter ebenfalls deine Eltern verständigt oder ggf. Sogar das Jugendamt.

An deiner Stelle würde ich mit deinen Eltern reden, damit ihr zusammen einen Plan machen könnt wie ihr vorgeht und sie dich unterstützen können.

Ich kann verstehen, dass dies ein schwieriger Schritt bei streng religiösen Eltern ist, aber eine "Falschanzeige" zu tätigen ist auch nicht besser. Also entweder du wartest bis er was macht / nicht macht, oder du bist Transparent zu deinen Eltern.

Ich hoffe ich konnte dir ein Stück weiterhelfen und wünsche dir viel Glück.

Mfg, Treaqz

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ruhrgur  27.09.2024, 19:27
dann ist er gezwungen diese zu löschen

Durch das KUG wird Verbreitung und öffentliche zur Schau Stellung untersagt. Allein der Besitz von Abbildungen fremder Menschen ist nicht rechtswidrig.

Personenschaden

Das ist kein Straftatbestand.

und dann eben auch Kinderpornografischer Inhalte

Auf besagten Inhalten ist der FS kein Kind mehr gewesen.

Setze dich doch mal mit der Polizei an ein Tisch und erklär ihnen wie es genau war und ob sie das für sich behalten würden


btsGurl26 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 19:13

sind die nicht verpflichtet was zu machen?

TornadoLpL  27.09.2024, 19:23
@btsGurl26

Da du minderjährig bist könnte es sein dass sie deine Eltern informieren daher frage sie ob das auch unter vier Augen Gespräch bleiben könnte