Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im mittleren Dienst(bin Beamtenanwärter), die nach 30 Monaten nunmehr bald endet.Bislang erhält meine Mutter Kindergeld, das an mich weitergeleitet wird. Da ich Abitur habe und eine Tätigkeit bei der Kripo mein Traumberuf ist, überlege ich, mich für den gehobenen Dienst zu bewerben und so unmittelbar nach meiner Ausbildung nochmals dann für 36 Monate eine Ausbildung, konkret ein Fachhochschulstudium mit div. Praktika an der Fachoerschule als Beamtenanwärter zu absolvieren. Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.

Ich verzichte dann in den 3 Jahren zwar deutlich auf Einkomen, da ich nur deutlich geringe Beamtenanwärterbezüge während der weiteren Ausbildung im Rahmen des Studiums erhalte, dies ist mir es aber wert, wenn ich dann erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort im gehobenen Dienst arbeiten kann.

Mir ist nicht klar, ob ich bei meinem Lebenslauf dann weiterhin während des Studiums an der Fachoberschule mit div. Praktikas über meine Mutter Kindergeld erhalte. Ich bin bei Aufnahme des Studiums 21 Jahre alt und werde dies dann mit noch 24 Jahren beenden.

Wenn ich im Internet nach den Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug suche, wird bei ähnlichen Fällen in anderen Berufszweigen immer auf eine 20 Stunden-Grenze verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann, zumal mir nicht klar ist, wie sich diese bei einem Studium mit div. Praktikas errechnet.

Schule, Polizei, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kindergeldanspruch beim Doppelstudium - Wann fällt er weg?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte ein paar organisatorische Frage zum Doppelstudium, sowie zum Kindergeld. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin 23 Jahre alt, studiere derzeit im Vollzeitstudium (Bachelor) Wirtschaftsingenieurswesen im 4. Semester und arbeite nebenbei in Teilzeit als Werkstudentin im Wirtschaftsbereich. Zuvor habe ich schon einige Fernkurse absolviert, weiß also genau wie so ein Fernstudium abläuft.

Nun ist es so, dass ich durch eine Freundin von mir mitbekommen habe, dass sie per Fernstudium den Master im Wirtschaftsbereich parallel zur Vollzeitarbeit absolviert. Daraufhin erkundigte ich mich ein wenig und konnte feststellen, dass in Österreich vollwertige und international anerkannte Master Studiengänge angeboten werden, bei denen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums nicht unbedingt ein abgeschlossenes Erststudium sein muss, sondern auch Abitur + mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung + Einstiegsprüfung möglich sind.

Ich habe nun insgesamt 5 Jahre aktive Berufserfahrung und zuvor 2 Jahre Berufserfahrung als Schülerin (ab 16) gesammelt - immer in derselben Firma - insgesamt verfüge ich also über 7 Jahre Berufserfahrung. Bei der besagten FH habe ich meine Unterlagen bereits eingereicht, die Einstiegsprüfung erfolgreich absolviert und hätte jetzt die Möglichkeit parallel zu meinem aktuellen Vollzeitstudium schon mal mit dem Master zu beginnen. Wie gesagt erfülle ich ja bereits alle Voraussetzungen, habe den Platz sicher und weiß auch, dass das Studium in DE anerkannt wird.

Nun zu meinen Fragen:

1) Muss ich ein ausländisches Fernstudium bei der Kindergeldkasse anmelden? Da bei der Kindergeldkasse ja mein normales Studium schon angemeldet ist.

2) Was ist, wenn ich das Masterstudium vor dem Bachelor abschließen sollte? 

Der Master dauert nur 2 Semester, mein Bachelor dauert noch 3-4 Semester. Sprich: Wenn ich jetzt im April anfange den Master zu machen, wäre ich im April 2020 auch mit dem Master fertig, mit dem Bachelor dagegen erst im Oktober 2020 oder März 2021. Würde hierbei dann das Kindergeld wegfallen? Da ich ja dann offiziell ein abgeschlossenes Studium habe, auch wenn es schon der Master ist. Es wäre kein Problem, wenn das Kindergeld wegfallen würde, wenn ich den Master abgeschlossen habe, es geht mir rein um das Organisatorische - nicht dass ich irgendetwas zurückzahlen muss.

3) Ergänzung zur 2. Frage: 

(eher unwahrscheinlich, aber ich sollte die Frage trotzdem einbeziehen)

Was wäre, wenn ich den Master vor dem Bachelor abgeschlossen habe und mich dann entscheiden sollte, das Bachelor Studium doch nicht fortzusetzen? (Ich habe eigentlich vor es zu beenden, aber wer weiß was für Fälle eintreten) 

Würde mein Masterabschluss hier als erster Studienabschluss gelten, wodurch ich lediglich mein Prüfungszeugnis der Kindergeldkasse zusende und das Kindergeld somit eingestellt wird?

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

LG, Lila

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Kindergeld gesplittet und kann man die Auszahlung auf ein anderes Elternteil umschreiben?

Hallo, bin im Moment volljährig und wohnhaft bei meinem Vater. Ein Kindergeld Anspruch besteht. Nun werde ich bald meinen eigenen Hausstand haben (d. h. ich ziehe aus). Meine Eltern leben geschieden. Mein Vater weigert sich den Unterhalt zu zahlen und mir fehlen finanzielle Mittel das einzuklagen und das habe ich auch nicht vor. Nun habe ich ihn gebeten, wenigstens das Kindergeld zur Verfügung zu stellen. Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so geregelt". Meine erste Frage ziehlt daraufhin, ob er da die Wahrheit sagt. Denn laut §64 EStG kann das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt werden. Er behart hier auf einer physikalischen Trenunng der Überweisungen, also es würden ihm 96 Euro und meiner Mutter 96 Euro überwiesen werden. Meine zweite Frage ist: Meine Mutter wird einen höheren Bar Unterhalt, als mein Vater, leisten und deshalb hat sie einen Anspruch auf das Kindergeld, sobald ich ausgezogen bin. Kann Sie einen Antrag von sich aus stellen um das Kindergeld vollständig zu erhalten? Bedarf es da einer Zustimmung durch meinen Vater? (Sein Anspruch ist ja dann verfallen, die Familienkasse soll durch deb Antrag meiner Mutter gleichzeitig darüber informiert werden, das meine Mutter berechtigt ist und die Berechtigung meines Vaters verfallen ist.)Bei allen genannten Situationen ist grundsätzlich von einem destruktiven Verhalten meines Vaters auszugehen, Kompromisse und der gleichen werden, lt. eigener Aussage, nicht in Betrachtung gezogen werden.

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