Kindergeld beziehen trotz "Ausbildungspause"?

Hallo,

ich (22) bin dieses Jahr durch meine letzte mündliche Prüfung geflogen und muss jetzt im nächsten Jahr sowohl die Prüfungsvorbereitung als auch alle 8 Prüfungen wiederholen.

Da mein Freund und ich seit 3 Jahren planen nach meiner Ausbildung endlich zusammen zu ziehen, meine Ausbildung aber leider 180 km entfernt war (wir kommen aus der gleichen Gegend aber ich bin für die Ausbildung unter der Woche weg gewesen) habe ich mich entschlossen das Angebot meiner (schulischen) Ausbildung anzunehmen und nur zu der Prüfungsvorbereitung und den Prüfungen wieder dort hin zu gehen und mir vorerst einen Job zu suchen, um endlich mit meinem Freund zusammen ziehen zu können. (er ist durch seinen Job und sein Kind leider ortsgebunden)

Da ich dadurch ab Februar nicht mehr arbeiten kann, sondern mich auf die Prüfungen vorbereiten muss, wäre meine Frage, ob ich trotz allem Kindergeld beziehen kann, da ich ja eigentlich noch in der Ausbildung stecke und darauf angewiesen bin.

Meine Eltern meinten jetzt, dass das vermutlich möglich wäre, da ich dieses Jahr noch kein Geld verdient habe und man als Schüler bis 8.000€ im Jahr verdienen darf ohne dass es das Kindergeld beeinträchtigt, sicher waren sie sich aber nicht.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir weiter helfen?

Bei Fragen fragt bitte! :) danke schonmal!

Schule, Kindergeldanspruch, schulische Ausbildung, Ausbildung und Studium
Hilfe! Was bedeutet "Nachweis über das Ende der Schulausbildung"?

Hab ein Brief von der Familienkasse erhalten, es geht um das Kindergeld nach meinem Abitur. Folgendes verstehe ich nicht. Da steht: "Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch: Nachweis über das Ende der Schulausbildung". Diese Angaben müssen in 4 Wochen abgeschickt werden. Ich bin aber mitten im Abitur und bekomme mein Abschlusszeugnis in 6 Wochen. Ich verstehe nicht was die von mir verlangen.. wie soll ich denn beweisen dass ich meinen Abschluss habe, wenn ich gerade dabei bin diesen zu machen?? Meine Schulausbildung ist doch gar nicht beendet!

Dazu möchte ich mich nach dem Erhalt meines Abschlusszeugnisses für ein Duales Studium bewerben, welches erst August 2021 anfängt. Aber im Antrag stehen nur diese Optionen zur Verfügung:

Nach der Schulausbildung trifft für das Kind folgender Sachverhalt zu:

Arbeitsplatzsuchend

Berufsausbildung

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Frewilligendienst

Praktikum

Schulausbildung

Studium / Duales Studium

sonstige Ausbildungsmaßnahme

Es wird kein weiterer Antrag auf Kindergeld gestellt

Einige Auswahlen wie Praktikum oder kein Antrag sind natürlich nicht meine Fälle, aber wie soll ich denn angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" sein werde? Einen Arbeitsplatz suche ich ja nicht.. Generell haben in meinem Umkreis nur die wenigsten einen festen Ausbildungs- oder Studiumplatz. Ich verstehe das nicht.

Wie soll ich denn einen Nachweis über das Ende meiner Schulausbildung zeigen und wie soll ich angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" bin? Ich bitte um Hilfe.

Schule, Familienkasse, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kindergeld bei Studienwechsel?

Hi Leute,

zur Zeit besuche ich einen Studiengang in Bayern (Vielleicht ist die Info relevant?). Jedoch habe ich festgestellt, dass das einfach nicht so ganz das Richtige für mich ist und möchte nun Lehramt anfangen zu studieren. Allerdings ist das erst zum Wintersemester möglich.

Nun kommt folgendes Problem auf mich zu:

Nach dem ersten Semester ist es in meinem aktuellen Studiengang nötig, eine Grundlagenprüfung zu schreiben.. bei Nichtbestehen hat man die Möglichkeit, diese mit einer Nachprüfung nachzuholen. Ich bin mir aber nicht ganz im Klaren, wie die Kindergeldstelle diesen Sachverhalt behandelt. Zählt das dann als Versuch des 2. Semesters? Bekommt man weiterhin Kindergeld? Ich werde nach der Nachprüfung spätestens aus dem Studiengang exmatrikuliert und bin mir deswegen unsicher.

Mir geht es hier in erster Linie nicht darum, die Kindergeldstelle auszutricksen, aber ich bin trotz Nebenjob auf das Kindergeld angewiesen und kann darauf nicht verzichten. Gibt es vielleicht noch andere Wege, wie man es weiterhin bekommt? Macht es Sinn, sich als arbeitssuchend zu melden, obwohl man im Wintersemester wieder anfängt zu studieren?

Ich habe mir auch schon überlegt, mich vor den Prüfungen zu exmatrikulieren und dann für das Sommersemester PSS oder ähnliches NC freies zu "studieren". Könnten hierbei die Behörden mir das Geld verweigern, weil ich innerhalb drei Semester drei verschiedene Studiengänge angetreten bin, ohne Leistungsnachweise erbracht zu haben?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen! Danke schon mal im Voraus!

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