Hallo, bin im Moment volljährig und wohnhaft bei meinem Vater. Ein Kindergeld Anspruch besteht. Nun werde ich bald meinen eigenen Hausstand haben (d. h. ich ziehe aus). Meine Eltern leben geschieden. Mein Vater weigert sich den Unterhalt zu zahlen und mir fehlen finanzielle Mittel das einzuklagen und das habe ich auch nicht vor. Nun habe ich ihn gebeten, wenigstens das Kindergeld zur Verfügung zu stellen. Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so geregelt". Meine erste Frage ziehlt daraufhin, ob er da die Wahrheit sagt. Denn laut §64 EStG kann das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt werden. Er behart hier auf einer physikalischen Trenunng der Überweisungen, also es würden ihm 96 Euro und meiner Mutter 96 Euro überwiesen werden. Meine zweite Frage ist: Meine Mutter wird einen höheren Bar Unterhalt, als mein Vater, leisten und deshalb hat sie einen Anspruch auf das Kindergeld, sobald ich ausgezogen bin. Kann Sie einen Antrag von sich aus stellen um das Kindergeld vollständig zu erhalten? Bedarf es da einer Zustimmung durch meinen Vater? (Sein Anspruch ist ja dann verfallen, die Familienkasse soll durch deb Antrag meiner Mutter gleichzeitig darüber informiert werden, das meine Mutter berechtigt ist und die Berechtigung meines Vaters verfallen ist.)Bei allen genannten Situationen ist grundsätzlich von einem destruktiven Verhalten meines Vaters auszugehen, Kompromisse und der gleichen werden, lt. eigener Aussage, nicht in Betrachtung gezogen werden.