Ich würde mich freuen, wenn mir zu folgendem Fall jemand die rechtliche Grundlage wüsste:
Ein Kind (4 J.) soll ausnahmsweise 1x nachmittags von der im KiGa bekannten Schwester (8 J.) nach Schulende abgeholt werden und mit ihr den ca. 7 min.-Weg nach Hause laufen. (Das Schulhaus befindet sich gegenüber des KiGa in einem verkehrsberuhigten Bereich.)
Die Eltern notieren diesen Abholwunsch auf einem Blatt, unterschreiben und geben die Ermächtigung persönlich bei den Erzieherinnen ab.
Laut Aussage der Erzieherinnen+Leitung darf die Schwester den Bruder trotzdem nicht abholen, weil rechtlich der Kindergarten wegen Aufsichtspflicht trotzdem weiter haftbar wäre. Erst ein 12 jähriges Kind dürfe ein Kindergartenkind abholen.
Gelten hierbei tatsächlich rechtliche Paragrafen vor der Entscheidung der Erziehungsberechtigten ?