Hallo! Ich bin im EB unseres Kindergartens und weiß, das der EB bei Personalentscheidungen, sprich Einstellungen, gehört werden muß. Was ist, wenn das nicht passiert ist? Hat man Möglichkeiten gegen die Einstellung im Nachhinein Einspruch einzulegen?

Wir hatten in unserem Kindergarten (Träger: kath. Kirche) ein super Team. Leider wurden beide Erzieherinnen, sowohl die Leitung des KiGa´s als auch die Gruppenleiterin aufgrund von Schwangerschaft ersetzt. Unser Pfarrer hat die Personalentscheidung eigenmächtig getroffen und dazu weder das restliche Team (die durften lediglich beim Vorstellungsgespräch dabei sein) noch den Elternbeirat gehört. Nun passen die beiden "Neuen" nicht ins Team und auch die bisher überdurchschnittlich guten Angebote werden gar nicht mehr oder nur verschlechtert ausgeführt. Die Eltern sind sehr enttäuscht über das rapide absackende Niveau unseres KiGa´s.

Nun meine Frage: Können wir aufgrund des Formfehlers des Nicht-Anhörens des EB im Nachhinein gegen die Einstellungen vorgehen?