Überforderte Käuferin möchte Pferd zurückgeben - und vollen Kaufpreis zurück

Hallo, ich habe vor 2 Monaten mein geliebtes Pferd, Karma, verkauft. Mir fehlte die Zeit, da ich mittlerweile Mutter von zwei Kleinkindern bin und ich wollte es in gute Hände wissen. Meine Eltern halfen bei der Suche und annoncierten es im Internet. Die Käuferin kam zur Besichtigung meines Pferdes, ritt Probe und war begeistert. Karma ist eine 15-jährige Traberstute, die ich seit 6 Jahren besitze. Sie ging seit ihrem Kauf regelmäßig ins Training (Western und Freizeit) bei einer professionellen Reitlehrerin. Sie war immer lieb und sanft, etwas zurückhaltend und ordnete sich in einer Herde immer unter. Wir konnten Kinder drauf reiten lassen. Und ich lernte als Anfängerin mit ihr das Reiten. Im Gelände war sie immer die Coole und Gelassene und ging bei Problemchen, wie Ballen oder Folien, etc. immer voraus, damit die anderen Pferde keine Angst haben mussten. Also für mich in jedem Fall ein 100-prozentiges Verlasspferd. Sie hat nie gebuckelt, bei neuen Reitern nur wenig getestet; alles aber immer harmlos. Nun zum Verkauf: Leider war ich nicht dabei und meine Eltern verkauften meine Traberstute in der Annahme, eine erfahrene Reiterin, die sogar noch einen eigenen 26-jährigen Wallach hat, gefunden zu haben. Die Käufer wollten sie unbedingt haben, weil die Frau sich gleich in Karma "verliebt" hat. Das Probereiten lief super und der erste Kontakt ebenso. Im Grunde waren die Käufer ganz nett, haben einen Offenstall mit Weide und Pferdekontakt. Dies war unsere Bedingung, da mein Pferd immer in einer Herde stand. Mitlerweile habe ich auch abgeschlossen mit der Sache und bin davon ausgegangen, dass alles gut sei.

Nun kam jetzt, Mitte August, diese Mail: "leider habe ich heute keine so guten Nachrichten. Wir müssen feststellen, dass sich Karma so garnicht bei uns integriert. Sie versteht sich auch nicht so gut mit dem Pferd meines Lebenspartners. Erst gestern ist sie wieder durchgegangen. Für uns ist sie kaum händelbar. Reitbar ist sie für michh leider auch sehr sehr schwer. Sie lässt sich von mir bislang nicht führen. Nun kommt leider unsere Bitte. Ich möchte gern von diesem Kaufvertrag zurücktreten."

Ist das so denn möglich? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag, weil die neue Besitzerin nicht mit Karma zurechtkommt? Ich werde sie auf jeden Fall zurückholen, wenn sie es dort nicht gut hat. Das Wohl des Pferdes geht vor. Aber muss dann nicht einer neuer Vertrag gemacht werden? Ich weiß ja nicht, was die mit Karma gemacht haben? Es klingt aber so, dass ich sie erst mal wieder ins Training geben muss. Und vielleicht ist ja auch etwas gesundheitliches passiert?! Habe ich denn das Recht zu sagen, ich kaufe sie; aber nur mit einem neuen Kaufvertrag? Und wie ist es mit der Kaufsumme? Kann ich mindern? Oder hat der Käufer tatsächlich in so einem Fall ein Rücktrittsrecht? Der abgeschlossene Vertrag ist ein Standartvertrag ohne Ankaufsuntersuchung und extra Absprachen. Wir haben ausdrücklich ein Freizeitpferd verkauft.

Wer kann mir weiterhelfen; wie soll ich mich verhalten?

Pferd, Kaufvertrag, rücktrittsrecht
Amazon: Falsche, hochwertigere Ware geliefert bekommen

Tag zusammen.

Ich habe ein Fachbuch über Amazon bei einem privaten Händler bestellt. Preis 5Euro. Ich kontaktierte sogar ausdrücklich den Händler, um Fragen zur Verpackung des Buches zu klären. Keine Antwort. Auf weitere Fragen reagierte der Händler ebenfalls nicht.

Eine Woche später erhielt ich das Paket. Geliefert wurde nicht das bestellte, sondern ein umfangreicheres, aber auch 10Euro teureres Buch. Ich nahm alles so hin und freute mich über das deutlich bessere Buch zum günstigen Preis.

Angesichts der extrem langen Lieferzeit, der Ignoranz des Händlers und der handschriftlichen Danksagung ging ich davon aus, dass das umfangreichere Buch quasi als "Entschädigung" für besagte Unannehmlichkeiten verschickt wurde. Das Buch war als Geschenk gedacht und wurde umgehend verschenkt.

Nun, knapp 3 Wochen später meldet sich plötzlich der Händler (sieh an, nun kann er sich melden.. aber meine Anliegen wurden ignoriert!) und verlangt das Buch oder den Differenzbetrag. Zurückschicken ist nicht, da verschenkt. Differenzbetrag wäre ich gewillt zu zahlen - allerdings nur die Differenz zur aufgedruckten UVP.

Spätestens nach meinen mehrmaligen Anfragen zum bestellten Buch hätte der Händler - bereits vorm verschicken - hellhörig werden müssen und merken müssen, dass das falsche Buch zum verschicken bereit lag. Es kam aber keine Reaktion.

Ich bin wie gesagt gewillt, die Sache schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen und würde dem Zehner nicht hinterherweinen. Aber bin ich als Kunde dafür verantwortlich, die Fehler des Händlers auszubaden? Den Rechtsweg zu beschreiten steht in keiner Relation zum gekauften Produkt.

Deshalb rein hypothetisch: welche Möglichkeiten habe ich als Käufer in so einem Fall überhaupt?

mfG und danke!

Buch, Online-Shop, Amazon, Recht, Internetrecht, Kaufvertrag, Erstattung, Manowar, Versandhandel, fernabsatzgesetz
Kaufvertrag gültig ohne Leasingvertrag?

Hallo’!

ich habe als geschäftsführer einer GmbH & Co.KG am 16.02.24 eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben per Email an einen Handler geschickt (B2B)

Der Händler hat daraufhin per Post die Annahme der Bestellung inkl. Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt und gleichzeitig den Leasingvertrag für die partnerbank und ihn als Händler zugeschickt. 

Diesen Leasingvertrag habe ich nie unterschrieben zurückgeschickt. 

Am 22.02. habe ich den Händler angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir (die Firma) von der verbindlichen Bestellung zurücktreten müssen weil wir das Fahrzeug nicht mehr nehmen können/wollen. Schriftlich habe ich das leider dem Händler nicht mitgeteilt, sondern eben nur telefonisch. 

Nach ein paar Wochen schreibt nun der Händler via Email, wann das Fahrzeug abgeholt wird, da es mit der unterschrieben verbindlichen Bestellung zu einem gültigen Kaufvertrag zwischen der Firma und ihm als Händler gekommen ist.

Muss ich / die Firma nun das Fahrzeug vom Händler abnehmen und den Kaufpreis bezahlen, wie er in der verbindlichen Bestellung aufgeführt ist? 

Einen unterschriebenen Leasingvertrag gibt es nicht. In der verbindlichen Bestellung ist auf einer eigenen Seite unter „zusätzliche Vereinbarungen“ das Leasing mit Laufzeit und Kilometer über die Partnerbank aufgeführt. 

Ich hoffe dass damit eindeutig ist, dass es sich um einen kombivertrag handelt und die verbindliche Bestellung, die mit der postalischen Annahme des Händlers zu einem gültigen Kaufvertrag wurde (wie der Händler schreibt), alleine nicht bindend ist und ich nicht vom häbdler gezwungen werden kann das Auto abzunehmen. 

wie schätzt ihr hierzu die Lage ein?

hat da zufällig jemand Erfahrung oder weis, wie hier letztendlich die faktenlage ist? 

viele Grüße 

Adrian

Kaufvertrag, B2B, Leasingvertrag
Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Vor 12 Jahren erwarben wir eine Wohnung. Im Kaufvertrag (Textform) wurde festgehalten dass die Wohnung X, 2 Kellerräume hat. Im angehängten Grundriss sind allerdings 3 Kellerräume zugeteilt zur Wohnung X. Diese Pläne sind auch so im Grundbuchamt hinterlegt. (also Wohnung X hat 3 Keller laut Plan)

Einen Monat nach unserem Kauf, veräußerte die Immobilienfirma eine Wohnung Y mit einem Keller Y. Der Keller Y ist einer der Keller welcher im Grundbuchamt mit X hinterlegt ist. (nennen wir diesen Keller XY)

Keller XY wurde ca. 12 Jahre nicht genutzt. Manch ein netter Nachbar stellte seinen Sperrmüll dort ab.

Nun als Eigentümer der Wohnung Y verkaufen wollte, samt dem Kellerraum XY, teilte ihm das Grundbuchamt mit dass dies nicht möglich ist da Keller XY auf Wohnung X eingetragen ist.

Jetzt will Eigentümer Y uns dazu zwingen einer Änderung im Grundbuch zuzustimmen. Also den auf X eingetragenen Kellerraum XY umzuschreiben auf Y. Im Kaufvertrag Y wurde der Kellerraum XY als Y eingezeichnet, aber nur im Kaufvertrag von Eigentümer Y.

Frage 1: Gehört der Keller XY mir? (Weil ich vor Y gekauft und das auch so ins Grundbuchamt kam…, Hier ist halt der Wiederspruch vom Grundriss und dem Text im Kaufvertrag)

Frage 2: Wenn der Keller NICHT mir gehört, kann mich Y dazu Gerichtlich zwingen einer Umschreibung zuzustimmen? (den Fehler habe ich ja nicht verursacht, wenn dann der Notar oder der Immobilienmakler)

Nebenbei möchte ich anmerken dass ich grundsätzlich den Kellerraum an einen netten Nachbarn auch „verschenken“ würde… aber Eigentümer Y hat sich in der Vergangenheit sehr unsportlich verhalten, darum möchte ich ihm auch nichts verschenken.

Vielen Dank im Voraus :)

Wohnung, Kaufvertrag, Grundbuch, Grundstück
Vodafone Vertreter unseriös, Betrug?

Hallo liebes Community,

Ich war letzte Woche bei meiner Mutter zu Besuch, während des Besuches kam jemand von der Vodafone bzw. ein Vertreter vermute ich mal. Die Vodafone Leute die Hausbesuche machen um Verträge unbemerkt den Leuten es zu unterschieben. Anscheinend wurde ich jetzt auch in so eine Masche reingelegt. Zum Sachverhalt; Der Kollege sprach mit meiner Mutter an der Tür, da sie nicht wirklich deutsch spricht und versteht bat sie mich zur Tür zu kommen, als ich kam stand er schon seitlich vom Tür in der Wohnung drin. Er sagte mir, dass er hier sei um uns zu benachrichtgen, dass zukünftig die Fernsehprogramme nur noch über Receiver laufen sollen und nicht mehr über Kabelanschluss. Daraufhin fragte er uns, ob wir Kabel oder Receiver haben. Ich sagte daraufhin, dass wir über Kabel unsere Fernsehprogramme schauen, dann bat er drum sich es mal anzuschauen. Nachdem er gesehen hat, dass es über Kabel läuft, wollte er sich unseren Router anschauen und fragte, ob wir Kunde von Vodafone sind - daraufhin sagte ich, dass wir bei der Telekom sind und daraufhin sagte er "das sei kein Problem, der Receiver ist ja nur für das Fernsehen" sinngemäß. Er sagte wir müssen uns keine Sorgen machen es wird auch nichts kosten, lediglich rund 10 Euro für den Receiver. Jetzt habe ich vor kurzem, ein Paket bekommen, welches ich noch nicht aufgemacht habe und den Vertrag. Im Vertrag steht, dass wir einen Vertrag abgeschlossen haben für bestimmte Produkte (Siehe Foto). Uns wurde ein Vertrag unterschoben, mit mehreren Produkten, was nie zur Erwähnung gekommen ist (GigaTV Cable incl. Vodafone Premium + GigaTV Cable Box + Red Internet & Phone 1000 Cable U) Jetzt frage ich mich, ob man hier irgendwie rechtlich vorgehen könnte ? Ich meine ich habe den Vertrag unterschrieben, ich bin nun eben einfach davon ausgegangen, dass es sich um ein Receiver handelt, wofür man lediglich einmalig 10 Euro zahlt, was er so gesagt hat und fertig ist die Sache. Aber kein einziges Wort darüber zu sagen, dass hier ein Vertrag für andere Produkte unterschoben wird und ein der Anbieter gewechselt wird finde ich ja recht beeindruckend - dass man so dreist vorgeht.

Den Vertrag werde ich jetzt natürlich widerrufen, trotzdem ärgert es mich, dass jemand sich in solch einer Weise einen Vertrag unterjubelt. Ich bin ja noch ziemlich jung und würde ungerne wissen wollen wie viele ältere Menschen auf diese Art und Weise abgezogen werden.

Freue mich auf eure Antworten. :)

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Recht, Kaufvertrag, Jura, Rechtswissenschaft, Vertrieb, Vodafone
Autotacho Kilometer verfälscht was tun?

Hallo Zusammen.

Ich habe mir vor 2 Monaten einen 320i E46 Touring gekauft. Das Auto hatte laut Tacho, Kaufvertrag und Vorbesitzer 158'000km.

Das Serviceheft war angeblich nicht vorhanden. Der Private verkäufer arbeitet selbst in einer offiziellen BMW Garage, hatte ahnung vom Auto und hatte laut seiner Aussage alle Services durchgeführt.

Er hätte es dazumal von einem seiner Kunden im der BMW Garage zurückgekauft und selbst gefahren, da er ja wusste das er immer schön zu Ihm in Service kam usw. Er betonte immer wieder was für ein Top Auto es seie für soo wenig Geld und mit soo wenig Kilometer nur 158'000 usw...

Nun hab ich im Auto doch tatsächlich das "nicht vorhandene Serviceheft" gefunden. Vor über 2 Jahren, mitte 2014 hatte das Auto schon 220'000km. Ich rief die Garage an und es bestätigte sich. Also mitte 2014 hatte der Bmw schon über 60'000km mehr weder im September 2016 beim Kauf. Will nicht wissen wieviel es nach 2 weiteren Jahren täglichen Autobahnkilometer nun sind.

Find ich natürlich nicht so toll, habe den Verkäufer angerufen, er weis von nichts und hätte es schon so gekauft und seie wohl selbst über den Tisch gezogen worden. Plötzlich ist es auch kein Kundenauto mehr, das bei Ihm immer im Service war und er dann zurückgekauft hat, sondern ein Autoeintausch Privat, bei einem Occasions/Exporthändler und die Services wieder bei einer anderen Garage. Er hat Ihn also angerufen, natürlich weis der nun nach 1-2 Jahren auch nichts mehr und hat nichts damit zu tun.

Also niemand will am Tacho gebastelt haben, dazu ändern sich ständig die Fakten über das Auto, woher es nun kommt, Kilometer, ob die restlichen Services nun gemacht wurden wie das Automatenöl usw keine Ahnung.

Nun sagt der Vorbesitzer natürlich, er hafte nicht für den falschen KM Stand, da er das (als BMW Mechaniker 25 Jahre im Geschäft) nicht wissen konnte das der gefälscht wurde. Das Auto war allerdings von Ihm Privat und läuft daher nicht über die Garage, wo man wohl besser reklamieren könnte. Schliesslich lassen ja Garagen/Mechaniker im normalfall den Schlüssel auslesen.

Im Vertrag steht klar 158'000km. Allerdings keine Garantie gemäss Gesetz möglich.

Lohnt es sich da etwas zu unternehmen? Geht da nach Schweizer recht überhaupt was? Problem ist das das Auto das angeblich absolut kein Öl verbraucht laut Verkäufer, bei mir nun gut 1 Liter auf 1'000km braucht. Dazu hatte ich diverse Reperaturen in den 2 Monaten und liess neue teure Winterreifen aufziehen. Selbst wenn ich das Auto retour geben könnte würde ich also viel Geld verlieren. Danke und freundliche Grüsse

Auto, Betrug, Recht, Kaufvertrag, Gesetz, BMW, Autokauf, OR, Kilometerstand, Tacho

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