Züchter hat mir eine kranke Katze verkauft was tun?
Ich habe vor knapp 4 Wochen meinen Kater gekauft von einer “Züchterin” der Kater wurde ziemlich billig abgegeben und als ich gefragt hab warum meinte sie die will nur eine liebevolle Familie für ihre Kitten haben das Geld wäre ihr egal. Dumm dass ich das geglaubt habe denn als ich dann im Auto mit der Katze war ist mir aufgefallen er niest dauernd als ich zuhause war hab ich das beobachtet und es wurde nicht besser.
ich habe die Züchterin angeschrieben und darauf hin hat sie mir erst gesagt dass der ganze Wurf krank war aber sie das behandelt hätte. Ich habe mittlerweile schon mehr als 400€ beim Tierarzt gelassen. Ich fühle mich verarscht daher mir verschwiegen wurde dass die Kitten krank sind. Was kann ich in der Situation tun?
Bild auf Wunsch des Fragestellers entfernt
Wie geht es deinem Kitten heute?
Ihm geht es etwas besser er niest noch aber nicht mehr so schlimm. Aber leider hat es dafür meinen anderen Kater total erwischt, er hat sich angesteckt.
6 Antworten
Hallo coratanisha,
ich möchte dich inständig bitten diesen "Hobbyzüchter" dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da ja auch die anderen Kitten krank an andere "Käufer" vermittelt wurden und eventuell dann noch die dort lebenden Katzen angesteckt und behandelt werden mussten.
Dem muss man schnellstens Einhalt gebieten. Nicht nur der "Hobbyzucht" sondern auch der offensichtlichen Tierqual und das ja mit Vorsatz. So etwas kann und muss bestraft werden!
Du kannst jetzt (leider) nur mit den Folgen leben und versuchen, das arme Tier irgendwie gesund zu bekommen.
Dafür wünsche ich dir von Herzen Geduld und Erfolg. Deinem Kitten wünsche ich von Herzen schnelle Genesung.
Beste Grüße DaLi🙋♀️, Leo😺 und Mishu😺

Du hast 2 Jahre Gewährleistung und die Vermehrerin muß die Tierarztkosten übernehmen oder die Katze selbst zu ihrem Tierarzt bringen.
Zum Durchsetzen der Ansprüche empfiehlt sich ein Anwalt.
Sorry aber da bist du wirklich selbst schuld. Hättest du dich vorher informiert, wüsstest du genau, welche „Züchter“ zu vermeiden sind. Es ist jetzt deine Katze und du bist für ihre Gesundheit verantwortlich. Und bitte lern aus deinem Fehler und informiere dich zumindest jetzt ausführlich, Einzelhaltung ist nämlich auch alles andere als gut für deinen Kater.
Schön, dass die Katze nicht allein ist. Darüber wo man Katzen kaufen sollte und wo nicht hast du dich jedoch offensichtlich nicht informiert. Überall wird vor vermehrerei gewarnt!
Lass dich von einem Anwalt beraten. Je nach Kaufvertrag, kannst du einen Nachlass erwirken. Leider sind Tiere immer noch Sachgegenstände und wenn wissentlich ein Mangel verheimlicht wurde, kann man einen Nachlass bekommen. Allerdings nicht auf die Tierarzt kosten
Man kann einen gewerbsmässigen Züchter auf Übernahne der Tierarztkosten verklagen. Und/ oder auf eine Reduzierung des Kaufpreises.
Das Problem hier dürfte eher sein, nachzuweisen dass der Züchter gewerbsmässig handelt und nicht als Privatperson.
Der Nachweis ist normalerweise kein Problem, dazu reicht es wenn Anzeigen geschaltet werden oder eine Homepage existiert oder es nur einen weiteren Wurf gibt.
Der Nachweis ist normalerweise das Problem.
Eine HP haben die wenigsten Vermehrer, und ein weiterer Wurf reicht nicht aus, um als gewerbsmässig zu gelten.
Der Vermehrer wird dann als privater Verkäufer eingestuft - und hat dann keine Gewährleistungspflicht.
Falsch, es kann bereits ab dem ersten Wurf eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden und wird es auch regelmäßig wenn zB Kater und Katze vorhanden und nicht nach dem ersten Wurf kastriert wurde oder klar ist, wie weitere Würfe sonst verhindert werden sollen oder auch wenn irgendeine Planung für den ersten Wurf erkennbar ist. Dazu reicht eine Wurfbox oder anderes Zubehör. Ab zwei Würfen ist es eh gewerbsmäßig, es kam ja zur Wiederholung.
Solche Fälle bearbeiten wir in der Rechtsgruppe andauernd.
Als gewerbsmässig wird ein Katzenzüchterceingestuft, wenn er
* 5 oder mehr potente Zuchttiere hat
* 5 oder mehr Würfe im Jahr hat
Die allermeisten Vermehrer haben 1-3 Katzen und 2-4 Würfe im Jahr. Und werden demnach als privater Verkäufer eingestuft.
Du verwechselst "gewerbsmäßig" im Bereich des Tierschutzgesetzes (spätestens ab da braucht man eine Genehmigung des Veterinäramtes) mit "Gewerbsmäßig" im Bereich der Gewährleistung - da gilt es spätestens ab dem zweiten Wurf (auch in längerem Abstand als ein Jahr) als gewerbsmäßig und die Gewährleistung greift bereits ab dem ersten oder zweiten Wurf voll.
Nein, ich verwechsele es nicht, leider.
Die Gewährleistung (um die es hier geht), greift erst ab 5 potente Tiere/ 5 Würfe im Jahr
Offenbar verwechselst du das doch, die Gewährleistung greift spätestens ab dem zweiten Wurf, das ist ein Fakt und von diversen Gerichten auch bereits ausgeurteilt. Die Verbraucherschutzrechte sind ein hohes Gut in D.
Das ist ein Risiko, wenn man von Vermehrern kauft. Das Kätzchen wieder zurückzugeben, ist keine Option. Wende dich an einen Anwalt und frag nach Möglichkeiten.
Ich habe zweite Katzen und ich hatte mich ordentlich informiert aber wenn man eben verarscht wird dazu kann ich Nix😂